Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Fachlehrperson für Religion

Wer Religion unterrichtet, macht Kinder und Jugendliche mit den wichtigsten religiösen Themen und den Grundelementen des christlichen Glaubens vertraut und blickt dabei auch auf andere Religionen und Weltanschauungen. Neben dem Religionsunterricht planen und leiten Fachlehrpersonen für Religion Anlässe wie Kinder- oder Familiengottesdienste und sind mit den Familien der Heranwachsenden in Kontakt.

Voraussetzungen und Ausbildungen

Fachlehrperson Religion an der Primarschule

Wer die Ausbildung beginnen möchte, muss die Sekundarschule abgeschlossen haben und eine 3-jährige Berufsausbildung oder einen Mittelschulabschluss vorweisen. Voraussetzung ist zudem die Mitgliedschaft bei der evangelisch-reformierten Kirche sowie das bestandene Aufnahmeverfahren.

Die berufsbegleitende Ausbildung am Religionspädagogischen Institut St. Gallen (RPI-SG) dauert 3 Jahre. Sie umfasst pädagogische und theologische Module sowie berufspraktische Elemente. Studierende im 3. Ausbildungsjahr unterrichten eine Lektion in einer Klasse.

Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält das Diplom als Fachlehrperson für Religion auf der Primarschulstufe.

Ausgebildete Lehrpersonen der Volksschule und Studierende der PHSG können eine Zusatzqualifikation zur Fachlehrperson Religion erwerben.

Fachlehrperson Religion auf der Oberstufe

Wer die Ausbildung beginnen möchte, muss die Sekundarschule abgeschlossen haben, eine 3-jährige Berufsausbildung oder einen Mittelschulabschluss sowie das Diplom als Fachlehrperson für Religion auf der Primarschule vorweisen. Voraussetzung ist zudem die Mitgliedschaft bei der evangelisch-reformierten Kirche sowie das bestandene Aufnahmeverfahren.

Die berufsbegleitende Ausbildung am Religionspädagogischen Institut St. Gallen (RPI-SG) dauert 2 Jahre. Studierende im 2. Ausbildungsjahr unterrichten eine Lektion in einer Klasse. Mehr …

Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält das Diplom als Fachlehrperson für Religion auf der Oberstufe.

Ausgebildete Lehrpersonen der Volksschule und Studierende der PHSG können eine Zusatzqualifikation zur Fachlehrperson Religion erwerben.

Zusatzausbildung Kirchliche Heilpädagogik

Die ökumenische Zusatzausbildung Kirchliche Heilpädagogik vermittelt fachliches Wissen und praktische Fähigkeiten für den heilpädagogischen Religionsunterricht sowie Grundlagen für eine inklusive Religionspädagogik. Angesichts der zunehmenden Heterogenität in den Klassen, kann der Kurs auch Regellehrkräften eine Hilfe sein.

Weiterführende Informationen

Ein Tag im Leben...

Lydia Scherrer, seit 2017 als Religionslehrerin tätig, unterrichtet zurzeit sieben Klassen von der 1. bis zur 6. Stufe. Ihre Schülerinnen und Schüler kommen gern in den Unterricht. Das spürt sie jeden Tag.

«Die Kinder sind ein wichtiger Baustein des Kirchenfundaments. Darum ist es so wichtig, dass es uns Religions­lehr­per­sonen gelingt, sie abzuholen.» – Fachlehrperson für Religion Lydia Scherrer

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