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Persönlichkeitsschutz in der Kirche
Wenn sich Personen im Umfeld der Kirche in ihrer Integrität verletzt fühlen, können Sie sich an unabhängige Fachpersonen wenden.
Ansprechpersonen für Gewaltbetroffene
Sabina Kunz
- 078 880 80 03
- sabina.kunz@fsp-hin.ch
lic. phil. Psychotherapeutin FSP, VOPT (eidg. anerkannt)
St.Gallen
Barbara Grob
- 071 351 59 24
- barbara.grob@fsp-hin.ch
lic. phil. Psychotherapeutin FSP (eidg. anerkannt)
Herisau
Die Ansprechpersonen helfen
Eine kantonsweit tätige Kontaktgruppe bildet ein Netz von fachlich ausgewiesenen Ansprechpersonen. An sie kann man sich unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses wenden. Sie ist da für:
- Opfer
- Beobachter/-innen
- potenzielle oder tatsächliche Täter
- bei Mobbing, emotionalen oder sexuellen Grenzverletzungen oder wenn man bei Konflikten die vorhandenen Wege nicht nutzen kann.
Die Mitglieder der Kontaktgruppe führen Erstgespräche, vermitteln wenn nötig eine Therapie und leisten Unterstützung, wenn eine Strafanzeige nötig ist. Sie arbeiten vertraulich. Die Kontaktgruppe achtet darauf, dass Opfer und Täter nie von der gleichen Person beraten werden. Mehr Infos zur Kontaktgruppe siehe Merkblatt.
Emotionale Grenzverletzungen
Wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, sind Emotionen im Spiel. In belastenden Beziehungen können Worte und Verhaltensweisen missbräuchlich angewendet werden und das Gegenüber emotional und in seiner Würde verletzen oder abhängig machen.
Sexuelle Grenzverletzungen
Sexuelle Grenzverletzungen liegen vor, wenn kirchliche Mitarbeitende (Angestellte, Ehrenamtliche oder Freiwillige) ihr Amt oder ihre Position ausnützen, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder Machtwünsche auszuleben. Jede von der betroffenen Person erlebte Verletzung der Intimsphäre und jede Form der Abwertung gelten dabei als sexuelle Gewalt, beispielsweise anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Körperkontakte sowie sexistische Botschaften oder Bilder via elektronische Kanäle.
Betroffen von Konflikten
Viele Konflikte in Kirchgemeinden lassen sich mit den in der Kirche dafür vorgesehenen Wegen und Zuständigkeiten lösen. Wenn Konflikte aber destruktiv oder emotionalisiert sind, ist eine konstruktive Lösung oft nicht mehr möglich. Es kann zudem sein, dass Ihnen die vorgesehenen Wege nicht offen stehen, dass Sie sich trotz entsprechender Beratung in Ihrer Persönlichkeit stark eingeschränkt fühlen oder dass Sie als Unbeteiligte/-r von einem Konflikt anderer stark betroffen sind.
Mobbing
Unter Mobbing versteht man länger andauernden Psychoterror von einer Gruppe von Kollegen/-innen und/oder Vorgesetzten zum Beispiel in der Schule oder am Arbeitsplatz gegenüber einer einzelnen Person. Mobbing unterscheidet sich von Arbeitsplatzkonflikten dadurch, dass eine einzelne Person ausgegrenzt wird.
- Opferhilfe SG-AR-AI
071 227 11 00
info@ohsg.ch
Webseite - Soforthilfe bei sexueller Gewalt
071 494 94 94
Webseite - Kinderschutzzentrum St. Gallen
Falkensteinstrasse 84, 9006 St.Gallen
071 243 78 02
info.ksz@kispisg.ch
Webseite - Bei Konflikten innerhalb des Teams sind als erste Bearbeitungs- und Schlichtungsinstanz die Dekane/-innen (St.Gallen) oder die Ombudsstelle (Appenzell) zuständig.
Zur Information gibt es ein Merkblatt, das in jeder Kirchgemeinde auf den wichtigsten Infoständern permanent vorhanden sein sollte. Ausserdem gibt es ein Werkheft zu den vier wichtigsten Themen.
Merkblatt und Werkheft können auch einzeln oder in Sammelpaketen bestellt werden bei: agem@ref-sg.ch
Mitarbeitende und Gremien in der Kirche werden regelmässig für den Persönlichkeitsschutz sensibilisiert und geschult, damit sie emotionale und sexuelle Übergriffe als solche erkennen, darüber reden und angemessen reagieren können.
Für Kirchgemeinden können ein Verhaltenskodex oder eine Selbstverpflichtung wirksam sein, z.B. wenn er von der Kirchenvorsteherschaft erlassen und mit den entsprechenden Mitarbeitenden und Freiwilligen regelmässig thematisiert wird. Unten finden Sie individuell bearbeitbare Mustervorlagen.
Für die Organisation des Persönlichkeitsschutzes und Informationsmittel ist Markus Ramm, 071 227 05 24 verantwortlich.
Der Kirchenrat hat Richtlinien erlassen, welche das Vorgehen von Kirchenvorsteherschaften, Kommissionen und anderen vorgesetzten Stellen bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes regeln: siehe GE 55-90 in der "Sammlung gültiger Erlasse".