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Persönlichkeitsschutz in der Kirche
Sie sind von Gewalt betroffen, oder haben davon erfahren? Wir beraten und unterstützen Sie.
In der Evangelisch-reformierten Kirche St. Gallen sollen Menschen vor allen Formen von Gewalt geschützt sein. Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, oder von Verletzungen der persönlichen Integrität erfahren haben, können Sie sich von der kantonalkirchlichen Meldestelle oder der unabhängigen Anlaufstelle der Opferhilfe SG-AR-AI unterstützen lassen. Dies gilt für alle Formen von Gewalt:
- Körperliche Grenzverletzungen
- Psychische Grenzverletzungen
- Soziale Grenzverletzungen
- Sexualisierte Grenzverletzungen
- Spirituelle Grenzverletzung
Kantonalkirchliche Meldestellen
Kontakt:
+41 71 227 05 22
klaus.fischer@ref-sg.ch

Die kantonalkirchliche Meldestelle ist gegenüber kirchlichen Leitungsinstanzen unabhängig und nicht auskunftspflichtig. Sie berät und unterstützt Personen, die von Grenzverletzungen betroffen sind oder davon Kenntnis haben. Sie ist zur Diskretion verpflichtet, steht allerdings nicht unter Schweigepflicht. Bei schwerer Gewalt muss sie innerhalb der Kirche Schutz einfordern und diskret die dafür nötigen Prozesse auslösen. Dabei achtet sie die Wünsche und Interessen der Betroffenen und richtet sich nach ihren Bedürfnissen. Die kantonalkirchliche Meldestelle unterstützt bei der Suche nach geeigneter psychologischer und juristischer Beratung.
Externe Anlaufstelle
Kontakt:
+41 71 227 11 00
info@ohsg.ch

Die Opferhilfe SG-AR-AI ist eine externe, vollkommen unabhängige Anlaufstelle. Die Opferhilfe ist eine professionelle Beratungsstelle für Personen, welche Gewalt erlebt haben. Dort stehen Sie als Opfer mit ihren individuellen Anliegen im Zentrum. Die Berater:innen stehen unter Schweigepflicht und haben zum Schutz der Opfer auch bei Offizialdelikten keine Meldepflicht. Unter Voraussetzung des Einverständnisses des Opfers kann die Opferhilfe Kontakt zur kantonalkirchlichen Meldestelle herstellen.
Der Kirchenrat hat Richtlinien erlassen, welche das Vorgehen von Kirchenvorsteherschaften, Kommissionen und anderen vorgesetzten Stellen bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes regeln: siehe GE 55-90 in der "Sammlung gültiger Erlasse".
Kontakt zur Beauftragung Persönlichkeitsschutz
Die Beauftragung für den Persönlichkeitsschutz ist für die Umsetzung der Instrumente des Rahmenpräventionskonzeptes zuständig. Dazu gehören insbesondere Präventionsmassnahmen, Schulungen und Weiterbildungen.
Pfarrer Markus Ramm ist Beauftragter für Gemeindeentwicklung und Gemeindeberatung.

Katrin Haltner
-
Oberer Graben 31
-
9000 St.Gallen
-
071 227 05 30
-
katrin.haltner@ref-sg.ch
«Ich glaube, dass es zwischen Herz, Hand und Kopf tausende unterschiedliche Verbindungsmöglichkeiten gibt.»
Ihre Hände kümmern sich in der Kantonalkirche um die Administration der Arbeitsstellen Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung und kirchliche Erwachsenenbildung. Als administrative Mitarbeiterin ist Katrin Haltner zuständig für alles Mögliche, was organisiert, vorangetrieben und erledigt werden muss.
Dabei stützt sich ihr Kopf auf Wissen u.a. aus den Ausbildungen als Umweltingenieurin Bsc FH und als Fächergruppenlehrkraft, aber auch auf die Erfahrung aus früheren administrativen Tätigkeiten.
Ihr Herz schlägt für alles, was mit «Flora und Fauna» zu tun hat, für die Natur, für Ästhetik; für die Einfachheit, für die Stadt St.Gallen, ihr Zuhause; für das Andere, das Naheliegende und Weite.