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Persönlichkeitsschutz in der Kirche
In der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sollen alle Menschen sicher sein.
Grenzverletzungen passieren – auch im kirchlichen Umfeld. In der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sollen alle Menschen sicher sein: Mitarbeitende, Freiwillige, Behördenmitglieder und alle, die an kirchlichen Angeboten teilnehmen. Mit verbindlichen Schulungen und der Möglichkeit, Grenzverletzungen an unabhängiger Stelle zu melden, setzen wir uns für den Schutz der persönlichen Integrität ein.
Meldestelle
Betroffene von Grenzverletzungen und Beobachtende finden bei der unabhängigen kantonalkirchlichen Meldestelle vertrauliche Unterstützung, ohne Handlungsdruck, ohne Vorbedingungen. Zusätzlich steht eine externe Meldestelle zur Verfügung.
Prävention
Mitarbeitende und Behördenmitglieder der evangelisch-reformierten Kantonalkirche St. Gallen sind verpflichtet, eine Schulung zum Thema Persönlichkeitsschutz zu absolvieren.
Gesetzliche Grundlage
Der Kirchenrat hat Richtlinien erlassen, welche das Vorgehen von Kirchenvorsteherschaften, Kommissionen und anderen vorgesetzten Stellen bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes regeln: siehe GE 55-90 in der "Sammlung gültiger Erlasse".