Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Persönlichkeitsschutz in der Kirche

In der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sollen alle Menschen sicher sein.

Grenzverletzungen passieren – auch im kirchlichen Umfeld. In der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sollen alle Menschen sicher sein: Mitarbeitende, Freiwillige, Behördenmitglieder und alle, die an kirchlichen Angeboten teilnehmen. Mit verbindlichen Schulungen und der Möglichkeit, Grenzverletzungen an unabhängiger Stelle zu melden, setzen wir uns für den Schutz der persönlichen Integrität ein.

Meldestelle

Betroffene von Grenzverletzungen und Beobachtende finden bei der unabhängigen kantonalkirchlichen Meldestelle vertrauliche Unterstützung, ohne Handlungsdruck, ohne Vorbedingungen. Zusätzlich steht eine externe Meldestelle zur Verfügung.

Prävention

Mitarbeitende und Behördenmitglieder der evangelisch-reformierten Kantonalkirche St. Gallen sind verpflichtet, eine Schulung zum Thema Persönlichkeitsschutz zu absolvieren.

Gesetzliche Grundlage

Der Kirchenrat hat Richtlinien erlassen, welche das Vorgehen von Kirchenvorsteherschaften, Kommissionen und anderen vorgesetzten Stellen bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes regeln: siehe GE 55-90 in der "Sammlung gültiger Erlasse".