Zusatzqualifikation zur Fachlehrperson Religion
Schulische Lehrpersonen, welche Religionsunterricht (konfessionell oder ökumenisch) erteilen möchten, müssen eine Zusatzqualifikation erwerben. Diese Zusatzqualifikation kann auf zwei Wegen erfolgen: über die PHSG oder über das RPI-SG.
Zyklen 1 und 2 – Primarstufe
Für die Studierenden der Primarstufe bieten die Kirchen an der PHSG das Freifach NMG-FF-24 «Religionsunterricht der Kirchen» an. Dieses Freifach umfasst 3 SWS und 2 ECTS:
- 2 Semesterwochenstunden Seminarunterricht an der PHSG (Montags ab 11.09.2023 um 16.35–18.10 Uhr)
- 1 Semesterwochenstunde in einem Zusatzmodul in den Räumen der kirchlichen Fachstellen (Mittwochs, 13.09./15.11.2023, 19.00–21.30 Uhr
und Samstag, 02.12.2023, 08.00–13.00 Uhr)
Aktuelle Ausschreibung – unter "Freifächer"
Voraussetzung für Studierende ist das Schwerpunktstudium ERG.
Lehrpersonen, die bereits unterrichten, können sich als Gasthörerin/Gasthörer anmelden. (Kosten CHF 400.00).
Zyklus 3 – Oberstufe
Studierende der Stufe Sek 1, können die Zusatzqualifikation über das Zusatzmodul der Kirchen erlangen. (Siehe Zyklen 1 und 2 «1 Semesterwochenstunde in einem Zusatzmodul»).
Aktuelle Ausschreibungm.erg.fwd.1.56
Informationen zum Zusatzmodul - unter “Freifächer / Religionsunterricht der Kirchen". Voraussetzung Spezialisierung ERG - interreligiöses Lernen.
Lehrpersonen die bereits unterrichten und eine Spezialisierung ERG mitbringen, können sich zum Zusatzmodul anmelden bei: rpi@ref-sg.ch
Es sind zwei theologische Halbmodule am RPI-SG (14 Halbtage = 4SWS) zu absolvieren.