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Zusatzqualifikation zur Fachlehrperson Religion
Schulische Lehrpersonen, welche Religionsunterricht (konfessionell oder ökumenisch) erteilen möchten, müssen eine Zusatzqualifikation erwerben. Diese Zusatzqualifikation kann auf zwei Wegen erfolgen: über die PHSG oder über das RPI-SG.
Zyklen 1 und 2 – Primarstufe
Für die Studierenden der Primarstufe bieten die Kirchen an der PHSG das Freifach NMG-FF-24 «Religionsunterricht der Kirchen» an. Dieses Freifach umfasst 3 SWS und 2 ECTS:
- 2 Semesterwochenstunden Seminarunterricht an der PHSG Rorschach Mariaberg
ab Montag, 7. September bis 7. Dezember 2026, 16:35-18:10 Uhr, PHSG Rorschach Mariaberg - 1 Semesterwochenstunde in einem Zusatzmodul in kirchlichen Räumlichkeiten (Daten folgen)
Haus zur Perle, Oberer Graben 31, 9000 St. Gallen
Ökumenische Kirche Halden, Oberhaldenstrasse 25, 9016 St. Gallen
Aktuelle Ausschreibung – unter "Freifächer"
Voraussetzung für Studierende ist das Schwerpunktstudium ERG.
Primarschule (Zyklus 1): 8 Semesterwochenstunden, 7ECTS-Punkte
SEK I (Zyklus 3): 12 Semesterwochenstunden, 13 ECTS-Punkte
1 ECTS umfasst 25-30 Stunden
Zyklus 3 – Oberstufe
Studierende der Stufe Sek 1, können die Zusatzqualifikation über das Zusatzmodul der Kirchen erlangen. (Siehe Zyklen 1 und 2 «1 Semesterwochenstunde in einem Zusatzmodul»).
Aktuelle Ausschreibungm.erg.fwd.1.56
Informationen zum Zusatzmodul - unter “Freifächer / Religionsunterricht der Kirchen". Voraussetzung Spezialisierung ERG - interreligiöses Lernen.
Lehrpersonen die bereits unterrichten und eine Spezialisierung ERG mitbringen, können sich zum Zusatzmodul anmelden bei: rpi@ref-sg.ch
Weitere Informationen sind dem beigefügten PDF zu entnehmen.