Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

Schliessen

Schlichtungsstelle in Personalsachen

Über Streitigkeiten in öffentlich-rechtlichen Personalsachen befindet in erster Instanz die kantonalkirchliche Schlichtungskommission. Wenn durch das Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande kommt, kann die kantonale Verwaltungsrekurskommission angerufen werden.

Gegen personalrechtliche Massnahmen der Arbeitgeberin sowie zur Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis und aus Kündigung oder fristloser Kündigung kann personalrechtliche Klage bei der kantonalen Verwaltungsrekurskommission erhoben werden. Davor ist ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle in Personalsachen durchzuführen. Diese wirkt auf eine gütliche Einigung der Konfliktparteien hin. Das Verfahren ist für Arbeitnehmende kostenlos.

Die Schlichtungsstelle der Evangelisch-reformierte Kirche verhandelt in Dreierbesetzung, zur Zeit unter dem Vorsitz von Dr. iur. Urs Schlegel, mit Marianne Schnyder als Arbeitgebervertreterin und Pfr. Markus Anker als Vertreter der Arbeitnehmer. Als Ersatzmitglied für das Präsidium nimmt Boris Züst, lic. iur., im Gremium Einsicht, als Ersatzmitglied für die Vertretungen wirkt Dr. oec. Hanspeter Haltner. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle hören die Konfliktparteien an und beraten sie. Die Stelle kann Beweise erheben und sich weitere Unterlagen vorlegen lassen. Sie ist berechtigt und aufgefordert, den Konfliktparteien einen Vorschlag und eine Empfehlung für eine gütliche Einigung abzugeben. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.