Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Prävention

Prävention bedeutet: Bedingungen schaffen, unter denen Grenzverletzungen gar nicht erst entstehen können. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen setzt dafür auf ein Bündel aufeinander abgestimmter Instrumente. Diese sind für alle Kirchgemeinden und die Kantonalkirche verbindlich.

Kultur der Besprechbarkeit

Grenzverletzungen passieren, wo Menschen zusammenarbeiten. Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wie damit umgegangen wird. Eine Kultur, in der Grenzverletzungen offen angesprochen werden können, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Prävention wirkt und dass im Ernstfall angemessen gehandelt werden kann. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, sich aktiv für diese Kultur der Besprechbarkeit einzusetzen.

Verpflichtende Schulungen

Alle Mitarbeitenden und Behördenmitglieder sind verpflichtet, eine Schulung zum Schutz der persönlichen Integrität zu absolvieren. Die Schulung schärft den Blick für Grenzverletzungen, stärkt die Handlungskompetenz und macht die Instrumente der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen bekannt.

Schulungen: Termine und Anmeldung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung 

Alle Mitarbeitenden und Freiwilligen mit Auftrag in der Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen unterzeichnen eine persönliche Selbstverpflichtung. Sie verpflichten sich damit zu einem respektvollen Umgang miteinander und zu den Verhaltensstandards der Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen. Grundlage der Selbstverpflichtung ist der Verhaltenskodex, der beschreibt, welche Verhaltensweisen erwartet werden und wo Grenzen liegen.

Beide Instrumente werden in der Schulung vorgestellt. Die Selbstverpflichtung wird im Anschluss an die Schulung unterzeichnet.

(Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung als Download — folgt)

Verantwortung der Kirchgemeinden

Kirchenvorsteherschaften tragen die Leitungsverantwortung dafür, dass die Präventionsinstrumente in ihrer Gemeinde bekannt sind und gelebt werden. Das umfasst:

  • Sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden und Behördenmitglieder die Schulung absolvieren
  • Einfordern des Sonderprivatauszugs bei Neuanstellungen und Freiwilligen mit Auftrag
  • Unterzeichnung des Selbstverpflichtung zum Verhaltenskodex durch alle Personen mit Auftrag
  • Aktive Förderung einer Kultur der Besprechbarkeit

Die Kantonalkirche unterstützt die Kirchgemeinden mit Schulungen, Beratung und Materialien. Ein detaillierter Leitfaden für Kirchgemeinden ist in Erarbeitung. Zur Leitungsverantwortung gehört auch das Handeln, wenn etwas passiert: Kirchenvorsteherschaften sind verpflichtet, bei Grenzverletzungen im Verantwortungsbereich der eigenen Kirchgemeinde angemessen zu reagieren. Das bedeutet, die Situation ernst zu nehmen, die Meldestelle einzubeziehen, Betroffene zu schützen und eine angemessene Nachsorge zu veranlassen. Die Kantonalkirche unterstützt dabei mit klaren Prozessen und der kantonalkirchlichen Meldestelle.

Zur Meldestelle

Personalrekrutierung und -führung

Schutz der persönlichen Integrität beginnt bei der Einstellung. Bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden und Freiwilligen mit Auftrag achten Kirchgemeinden aktiv auf das Thema. Dazu gehört:

  • Das Einholen von Referenzen im Zusammenhang mit dem Schutz der persönlichen Integrität.
  • Die Thematisierung der Prävention von Grenzverletzungen beim Einstellungsgespräch (bzw. bei der ersten Beauftragung von Ehrenamtlichen oder Freiwilligen).
  • Die Vorlage eines Privat- und eines Sonderprivatauszugs von allen Angestellten und von solchen Freiwilligen, die in Risikobereichen arbeiten. Dies muss alle vier Jahre wiederholt werden.
  • Ein Verhaltenskodex als Teil des Arbeitsvertrages (bzw. aufgeführt im Personalreglement) oder als Teil der schriftlichen Beauftragung von Freiwilligen (vgl. Leitfaden zur Freiwilligenarbeit).
  • Die Thematisierung des Schutzes der persönlichen Integrität im jährlichen Mitarbeitendengespräch (bzw. in regelmässigen Abständen bei Ehrenamtlichen und Freiwilligen).
  • Die Schaffung von Gefässen, die einen reflektierten und transparenten Umgang mit dem Thema Schutz der persönlichen Integrität ermöglichen (Supervision, Praxisaustausch und Intervision).
Risikoanalyse und Schutzkultur

Kirchgemeinden sind eingeladen, ihre eigenen Angebote und Strukturen auf Risikopotenziale hin zu prüfen: Wo entstehen Situationen, die Grenzverletzungen begünstigen können? Das Erkennen von Risikosituationen ist ein zentrales Element wirksamer Prävention.

Kontakt: Beauftragung für Persönlichkeitsschutz, Markus Ramm

Ansprechperson

Der Beauftragte für den Persönlichkeitsschutz, Markus Ramm, ist für die Umsetzung der Instrumente des Rahmenpräventionskonzeptes zuständig. Dazu gehören insbesondere Präventionsmassnahmen, Schulungen und Weiterbildungen.

Jolanda Fehrlin ist administrative Mitarbeiterin für die Arbeitsstelle Persönlichkeitsschutz.