Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Personaldienst

Anstellung
Für eine Anstellung muss beim Kirchenrat die Wahlfähigkeit der betreffenden Person beantragt werden. Es wird in jedem Fall ein Strafregisterauszug verlangt. Damit der Kirchenrat die Wählbarkeit für Pfarrpersonen, soziale und diakonische Mitarbeitende, Religionslehrpersonen, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erteilen kann, sind einem Gesuch auf Wählbarkeit der Lebenslauf, Diplome sowie ein Privat- und Sonderprivatauszug beizulegen.

Lohn
Die Kanzlei legt aufgrund des jeweiligen Portfolios das entsprechende Lohnniveau fest. Das gilt für alle Mitarbeitenden in den Berufsgruppen Pfarramt, soziale und diakonische Dienste, Religionsunterricht, Kirchenmusik. Dabei orientiert sich die St.Galler Kirche an den Lohnklassen des Kantons.

Aus- und Weiterbildungen, Urlaub, Supervision
Die Kanzlei ist Anlaufstelle für Fragen rund um Weiterbildungen, Langzeitweiterbildungen, Studien- und Bildungsurlaube sowie für Supervisionen oder ähnliche Beratungsangebote.

Reglemente und Unterlagen zum Herunterladen