Ergebnisse für {{ keywords }}
Meinten Sie {{ didYouMean }}
Kategorien
{{ faq.question }}
{{ faq.answer }}
{{ result.label }} ({{ result.hits.length }})
Keine Suchergebnisse gefunden.
Personaldienst
Anstellung
Für eine Anstellung muss beim Kirchenrat die Wahlfähigkeit der betreffenden Person beantragt werden. Es wird in jedem Fall ein Strafregisterauszug verlangt. Damit der Kirchenrat die Wählbarkeit für Pfarrpersonen, soziale und diakonische Mitarbeitende, Religionslehrpersonen, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erteilen kann, sind einem Gesuch auf Wählbarkeit der Lebenslauf, Diplome sowie ein Privat- und Sonderprivatauszug beizulegen.
Lohn
Die Kanzlei legt aufgrund des jeweiligen Portfolios das entsprechende Lohnniveau fest. Das gilt für alle Mitarbeitenden in den Berufsgruppen Pfarramt, soziale und diakonische Dienste, Religionsunterricht, Kirchenmusik. Dabei orientiert sich die St.Galler Kirche an den Lohnklassen des Kantons.
Aus- und Weiterbildungen, Urlaub, Supervision
Die Kanzlei ist Anlaufstelle für Fragen rund um Weiterbildungen, Langzeitweiterbildungen, Studien- und Bildungsurlaube sowie für Supervisionen oder ähnliche Beratungsangebote.
68-11Dienst- und Besoldungsverordnung für die kantonalkirchlichen Angestellten (DBO) (125,2 KB)
68-13Weisungen für Spesenvergütungen (17,0 KB)
68-50.011. Nachtrag zu den Honorarrichtlinien für Arbeitsstellen (52,8 KB)
68-50Honorarrichtlinien für Arbeitsstellen auf den Gebieten Aus- und Weiterbildung, Kursleitung, Experten-, Beratungs- und Projektarbeit (77,2 KB)

Markus Bernet
-
Oberer Graben 31
-
9000 St.Gallen
-
071 227 05 01
-
markus.bernet@ref-sg.ch
«Ich glaube, dass Gesetze dazu da sind, um zu helfen und nicht um zu verhindern.»
Markus Bernet war von 1994-2025 Kirchenschreiber der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen und 1. Sekretär des Büros der Synode. Er ist zuständig für die Bereiche Gemeindeleitung und Gemeindeverwaltung sowie Personaldienst. Markus Bernet berät und führt die Kirchengemeinden in den administrativen Abläufen dahin, dass die kantonalkirchlichen und gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und somit der Erhalt der Kirchgemeindestrukturen gewährleistet ist. Gerne nimmt er Ihre Anliegen entgegen und berät Sie gleich vor Ort.
Markus Bernet ist verheiratet mit einer Portugiesin und lebt so in täglicher Ökumene. Er ist Vater zweier erwachsener Töchter und füllt seine freie Zeit mit Matchbesuchen des FC St.Gallen, Reisen und als Gemeinderat an seinem Wohnort in Au aus.