Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Projektorganisation und Prozess

Details zur Projektorganisation entnehmen Sie der Synodalvorlage. Wir laden Sie ein, die Sie interessierenden Aspekte darin nachzulesen und sich bei Fragen gerne an die Projektverantwortlichen zu wenden. Für das Gelingen des Projektes sind alle Kirchenmitglieder eingeladen, zu partizipieren und dadurch Mitverantwortung zu übernehmen. Informationen zu den laufenden Schritten finden Sie zukünftig hier.

 

Organigramm

Das nebenstehende Organigramm in Form einer zylindrischen Spirale bringt zum Ausdruck, dass die Akteure aufeinander bezogen sind und die Prozesse zielführend ineinander zu greifen haben. Dieser Kreislauf erzeugt schliesslich ein festes Produkt.

Projektleitung

Die Projektleitung besteht aus folgenden Personen:

Martin Schmidt: Kirchenratspräsident und Gesamtprojektleiter
Roland Plattner: Projektkoodinator auf Mandatsbasis
Annina Schmidt: Projektassistenz
Kai Kellenberger: Kirchenschreiberin, Bindeglied Kirchenrat Synode

Die Mitglieder der erweiterten Projektleitung folgen.

 

 

Sie erreichen die Projektleitung wie folgt:

- für Fragen aller Art: verfassung@ref-sg.ch
- für administrative Fragen: annina.frei@ref-sg.ch
- für inhaltliche Fragen: roland.plattner@ref-sg.ch

Anspruchsgruppen

Die Darstellung der Anspruchsgruppen zeigt, wer alles im Projekt beteiligt ist und zu dessen Erfolg beitragen kann. Diese Anspruchsgruppen (auch Stakeholder genannt) sind Gruppen oder Einzelpersonen, die ein Interesse an oder einen Einfluss auf das Vorhaben der Verfassungsrevision haben. Durch die Identifikation mit oder ihr Mitwirken im Revisionsprozess ist sichergestellt, dass die Veränderungen in der Kirche sowohl den Bedürfnissen der Mitglieder als auch den Anforderungen der Gesellschaft gerecht werden und dadurch eine breite Akzeptanz finden.

Die Mitarbeitenden der Kantonalkirche in den Arbeitsstellen, der Seelsorge und Beratung sowie in den Zentralen Diensten sind im Projekt mit ihrer internen Expertise einbezogen. Ihr spezifisches Fachwissen soll mit dem Blick auf das Ganze insbesondere in der Arbeit der Teilprojekte sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen zum Tragen kommen.