Informationen zur Vernehmlassung
Vor der synodalen Beratung ab Sommer 2024 wird der neue Abschnitt «Lernende Gemeinde» der Kirchenordnung in die Vernehmlassung gegeben.
Nach Beratung und Beschluss im Kirchenrat am 3. Juli und 21. August 2023 wird der neue Entwurf den Kirchgemeinden, Berufsgruppen und Synodalen zur Vernehmlassung vorgelegt. Zeit für Rückmeldungen ist bis zum 4. Dezember 2023. Anschliessend wird der Revisions-Entwurf überarbeitet und dann der Sommersynode 2024 zur Beratung vorgelegt.
Alle Informationen und Unterlagen zur Vernehmlassung finden sich auf der Vernehmlassungsseite des Kirchenrats.
