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Aufgaben und Zusammensetzung der Synode
Die Synode ist als Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche (Legislative). Sie zählt 180 Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Wählbar in die Synode sind Mitglieder von Kirchgemeinden mit Stimm- und Wahlrecht. Jeder Kirchgemeinde stehen mindestens zwei Sitze zu. Die weiteren Sitze werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder verteilt.
Aufgaben der Synode
Die Synode ist verantwortlich für die rechtliche Ordnung und für die organisatorische Gliederung der Kirche. Zudem überwacht sie die Tätigkeit des Kirchenrates. So erlässt sie die Kirchenordnung und ist verantwortlich für die kirchliche Gesetzessammlung und alle Fragen, die die Ordnung des kirchlichen Lebens betreffen. Sie wählt die sieben Mitglieder des Kirchenrats (Exekutive) und prüft deren Amtsbericht. Ausserdem beschliesst sie über Voranschlag und Rechnung.
Vorsynode
Zur Vorberatung der Sessionen versammeln sich die Synodalen in den Kirchenbezirken zu Vorsynoden. Die Vorsynoden konstituieren sich selbst. Sie haben in der Synode ein Vorschlagsrecht. Die Vorsynoden treten wie folgt zusammen: Zwölf Tage vor Synode – jeweils am Mittwoch – im Toggenburg; zehn Tage vor Synode – jeweils am Freitag – in St.Gallen; sieben Tage vor Synode – jeweils am Montag – im Rheintal.
Synodalgruppen
Synodale können sich in Synodalgruppen zusammenschliessen. Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht. Sie konstituieren sich selbst und versammeln sich nach Bedarf. Gegenwärtig gibt es die Synodalgruppe "Lebendige Kirche".