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Vernehmlassung zum Volksschulgesetz
Die Entwurf zur Totalrevision des Volksschulgesetzes des Kantons St.Gallen ist in der öffentlichen Vernehmlassung. Interessierte Organisationen und Personen haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen; so auch die Kirchen.
(16. Juni 2026) Die Entwurf zur Totalrevision des Volksschulgesetzes des Kantons St.Gallen ist in der Vernehmlassung. Interessierte Organisationen und Personen haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen; so auch die Kirchen. Dazu kann man einen Fragebogen ausfüllen und Stellungnahmen zum neuen Volksschulgesetz selber formulieren. Auch die Kirchen sind von der Gesamtrevision des Volksschulgesetzes betroffen. So regelt das Gesetz, ob und in welcher Form der Religionsunterricht zukünftig in der Volksschule verankert sein wird. In Frage 5 des Fragebogens zur Vernehmlassung kann man sich dazu äussern.
Stefan Fischer, Leiter des RPI-SG, vertritt im Namen des Religionspädagogischen Instituts (RPI-SG) der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen die folgende Position:
«Wir begrüssen, dass das neue Volksschulgesetz weiterhin den Religionsunterricht vorsieht und im Stundenplan verankert ist (Frage 5a).
Gleichzeitig bedauern wir, dass der Religionsunterricht nicht mehr während der Blockzeiten erteilt werden sollt. Kinder, die sonst an Blockangeboten teilnehmen würden, könnten dadurch zur Abmeldung verleitet werden. Wenn sämtliche Lektionen zu Randzeiten stattfinden, verfügen Fachlehrpersonen Religion zudem nicht über genügend zeitliche Ressourcen. Damit wird die organisatorische Umsetzung für die Kirchgemeinden deutlich komplexer (Frage 5b).
Wir sprechen uns schliesslich für die Beibehaltung des Bildungsrates aus. Dieser gewährleistet die Leitung und Aufsicht der Schulen, bereitet wichtige politische Entscheide vor und bietet der Kirche ein direktes Gegenüber für den Austausch zentraler Themen (Frage 10).»
Die Teilnahme an der Vernehmlassung ist bis zum 3. Juli möglich unter https://vernehmlassung.sg.ch/de