Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Kirchenrat muss Anlagereglement vorlegen

Der Kirchenrat muss dem Kirchenparlament eine Anlagereglement vorlegen. Dies stellt die Synode zur Bedingung, damit der Kirchenrat den Gewinn der Rechnung 2018 für Wertschwankungen einsetzen darf.

(24. Juni 2019) Das Szenario wiederholt sich: Auch die Rechnung 2018 der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen schliesst besser ab als budgetiert. Bei einem Aufwand von 23,28 Millionen resultiert statt eines prognostizierten Rückschlages von rund 180 000 Franken ein Gewinn von 200 000 Franken. Grund dafür seien höhere Steuereinnahmen, sagte Heiner Graf, für die Finanzen zuständiger Kirchenrat, an der Sommersynode.

Was tun damit? Der Kirchenrat schlug an der gestrigen ordentlichen Sitzung der Synode, dem Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, vor, diesen Überschuss als Wertschwankungsreserve zu verwenden. Hintergrund des Vorschlages ist, dass die Zinserträge bei Anlagen des Eigenkapitals in den letzten Jahren eingebrochen sind, sich also festverzinsliche Anlagen kaum mehr lohnen. Darum habe die Geschäftsprüfungskommission (GPK) angeregt, die Anlagestrategie der Kantonalkirche zu überdenken, sagt Rita Dätwyler, Präsidentin der GPK, das heisst, stärker in Aktien zu investieren.

Davon waren allerdings zahlreiche Synodale nicht überzeugt. Einerseits müsse sich eine Kirche sehr bewusst die Frage stellen, welche Formen von Anlagen ihr gut anstünden. Andererseits sei es beim derzeitigen Börsenhoch wohl der falsche Zeitpunkt in Aktien zu investieren, brachte Roman Rutz, Synodaler aus Wil, die Bedenken des Parlamentes auf den Punkt. Elimar Frank aus Rapperswil bezweifelte grundsätzlich, ob Anlagen in Aktien überhaupt mit Artikel 2 der Kirchenordnung vereinbar seien. „Beachtet man die darin enthaltenen Grundsätze wie Gerechtigkeit oder Bewahrung der Schöpfung bleiben wohl kaum Aktien übrig, in die man investieren könnte“.

Weiter wollten einige Synodale wissen, ob es nicht sinnvoller wäre, statt in Aktien etwa in sozialen Wohnungsbau oder in Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen zu investieren.

Schliesslich stimmte die Synode der Verwendung des Überschusses als Wertschwankungsreserve zu. Allerdings möchte das Parlament dem Kirchenrat bei der Form der Anlagegeschäfte stärker auf die Finger schauen. Sie beauftrage den Kirchenrat dem Parlament ein Anlagereglement vorzulegen.

Neben der Rechnung bewilligte die Synode den Amtsbericht 2018 und schloss die Bündelung der kantonalkirchlichen Kommunikation ab. Dazu verabschiedete sie das Reglement zum Kirchenboten. Gleichzeitig verabschiedete das Parlament Andreas Schwendener, den langjährigen Redaktor des Kirchenboten. Er tritt in den Ruhestand.      kid/Ack

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