Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Inklusive Kirche – aber wie?

Die St.Galler Kirche schafft eine Arbeitsstelle für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Dies hat die Synode, das Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, an ihrer gestrigen Sitzung nach längerer Diskussion entschieden.

(5. Dezember 2022) „Die inklusive Kirche, das ist unser Ziel“, sagte Sven Hopisch, Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen mit dem Ressort Religionspädagogik, zur Vorlage eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu schaffen. Noch sei es ein rechtes Stück Weg dorthin. Zwar verfüge die Kantonalkirche über eine Beauftragte für Heil- und Sonderpädagogik sowie, zusammen mit weiteren Kantonen, über ein Pfarramt für gehörlose Menschen. „Doch weitere kirchliche Angebote vor Ort – wie Seelsorge oder Gottesdienste für Erwachsene – sind noch stark von einzelnen Personen abhängig“. Da seien die Gemeinden von der Kantonalkirche besser zu unterstützen.

Ziel unbestritten, Weg dorthin sehr wohl
Bestritten war das Anliegen einer inklusiven Kirche im Parlament nicht, allerdings der Weg dorthin. „Inklusion ist ein hehres Ziel, doch eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle nicht das Mittel dieses zu erreichen“, sagte Christoph Casty, Synodaler und Pfarrer aus Wil. Die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen seien zu individuell, um diese zentral lösen zu können. Entsprechend müssten sie vor Ort erkannt und Unterstützung im jeweiligen Umfeld der Personen gesucht werden.

Selbstverständlich gebe es eine Vielzahl von Orten und Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen, doch der spezifisch kirchliche Bezug sei eben auch wichtig, entgegnete Maik Becker, Synodaler und Pfarrer der Kirchgemeinde Oberer Necker. Darum sei er jeweils froh, wenn er bei kantonalkirchlichen Stellen Know-how „anzapfen“ könne.

So ging es in der Diskussion engagiert hin und her: Da war von kantonalkirchlichen Multiplikatoren, externem Fachwissen, unterschiedlichen Vorstellungen bis hin zu einer zu vage formulierten Vorlage die Rede; so lange bis ein Synodaler einen Ordnungsantrag stellte: Znünipause.

Nach Grittibänz und Kaffee erinnerte Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates, die Synodalen schliesslich daran, dass die Synode grundsätzlich entscheiden müsse, ob der Arbeitsbereich zu stärken sei. Die Detailfragen könnten sie dem Kirchenrat überlassen.

Das tut das Parlament nun auch: Mit 91 Ja zu 43 Nein bei 12 Enthaltungen entschied sie sich schliesslich eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle zu schaffen, die die kirchlichen Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung stärkt.

Teuerungsausgleich für Mitarbeitende
Die anschliessende Vorlage, die Arbeitsstelle Junge Erwachsene zur Förderung des beruflichen Nachwuchses zu stärken, war dann unbestritten. Ebenfalls unbestritten war der kantonalkirchliche Voranschlag 2023. Dieses sieht bei einem Gesamtaufwand von rund 20,7 Millionen Franken einen Rückschlag von rund 420 000 Franken vor. Darin eingerechnet ist bereits ein Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent bei den Löhnen, entsprechend dem Kanton.      kid/Ack

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