Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Informationen aus dem Kirchenrat: Sitzung vom 23. Februar 2026

(4. März 2026) Weitaus mehr Pfarrerinnen und Pfarrer gehen in naher Zukunft in Pension als Studienabgänger den Pfarrberuf ergreifen. Die Personalsituation ist entsprechend angespannt. Um dem entgegenzuwirken, hatte das interkantonale Ausbildungskonkordat im November 2024 den sogenannten «Plan P» präsentiert. Akademikerinnen und Akademiker ab 55 Jahren sollten eine kurze Ausbildung absolvieren, um anschliessend eine Pfarrstelle übernehmen zu können. Dies jedoch für maximal zehn Jahre und ohne die Möglichkeit, ordiniert oder gewählt zu werden. Nach anfänglicher Kritik besserte das Konkordat den Plan nach. Der überarbeitete Vorschlag ging erneut in Vernehmlassung. Die Ergebnisse davon hat der Kirchenrat nun an seiner Sitzung Ende Februar zur Kenntnis genommen. Die Rückmeldungen seien differenziert. Eine Mehrheit unterstütze den Plan P grundsätzlich, teils aus Überzeugung, teils aus pragmatischen Gründen. Einzelne Stellungnahmen lehnen den Plan nach wie vor ab oder formulieren substanzielle Vorbehalte (insbesondere bezüglich Kostenklarheit, rechtlicher Umsetzung, Auswirkungen auf die regulären Ausbildungswege sowie Ausbildungsressourcen), hältder Kirchenrat fest. Aus dem Diakonatsbereich wurde zudem die Frage nach Durchlässigkeit und Anerkennung bestehender kirchlicher Qualifikationen eingebracht.
Nach Verständnis des Kirchenrates sei der Plan P als Notfallinstrument zu verstehen. Unter dieser Sichtweise könne er auf Konkordatsebene dem Plan zustimmen. «Es ist aber damit nicht automatisch geplant, in der St. Galler Kirche Abgängerinnen und Abgänger mit entsprechenden Kurzausbildungen einzusetzen, schreibt der Kirchenrat», hält der Kirchenrat fest.

Am Spital in Wil wird das Seelsorgepensum von bisher 75% auf neu 90% erhöht. Die Aufteilung erfolgt 30 % reformiert und 60% katholisch (bisher 25% / 50%). In diesem Zusammenhang erhöht Ulrike Hesse ihr Pensum um 5 auf neu 15%.
Am 1. Juli schliesst das Spital Altstätten. Damit werden dort 10 Stellenprozente in der Spitalseelsorge frei; diese werden nun an den Standort Grabs verschoben. Die bisherige reformierte Seelsorgerin in Altstätten Andrea Wyser Leupp möchte nicht nach Grabs wechseln. Darum erhöht Marlies Schmidt ihr Pensum in Grabs.
Die Vereinbarung über die Seelsorge zwischen den Landeskirchen und der Hirslandenklinik Stephanshorn musste neu verhandelt werden.  Dabei wurden die Mindestpensen für die Spitalseelsorge von bisher 60% auf neu 80% erhöht. Die Klinik leistet hierfür neu eine jährliche Pauschalentschädigung von 40 000 Franken an die beiden Kirchen. Die Aufteilung der Stellenprozente erfolgt grundsätzlich je hälftig zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche und dem Bistum St.Gallen mit dem Katholischen Konfessionsteil.
Der Kirchenrat hat sämtlichen Pensenanpassungen zugestimmt.

Was macht der Kirchenrat?

Der Kirchenrat trifft sich in der Regel monatlich zu einer ordentlichen Sitzung. Dabei bespricht und entscheidet er über eine Vielzahl von Geschäften. Hier finden Sie von jeder Sitzung jeweils ausgewählte Informationen.

Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Sozialdiakoninnen und -diakonen in Wattwil

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