Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Versicherungen

Sämtliche Versicherungen der Kantonalkirche und der Kirchgemeinden werden durch die Zentralkasse verwaltet.

Dies stärkt die Kirche in den Verhandlungen mit den Versicherern. Zudem verteilt sich das Risiko besser. Für die Sozialversicherungen wie AHV oder ALV arbeitet die Kantonalkirche mit der Ausgleichskasse in St. Gallen zusammen. Die Pensionskasse der kirchlichen Angestellten ist die Perkos. Die Unfallrisiken, Krankentaggeldversicherung und sämtliche Sachversicherungen sind bei der Axa abgedeckt. Auch die Prämien der GVA laufen über die Zentralkasse.

Die Sachversicherungsprämien werden zu Lasten des Finanzausgleichs verbucht und die Kirchgemeinden selber müssen keine Leistungen tragen. Lediglich bei grösseren Umbauten schliessen die Kirchgemeinden die Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bei einem örtlichen Versicherer individuell ab.

Haben Sie eine Frage rund um die Versicherungen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Krankheit und Unfall

Sind Sie krank oder haben Sie einen Unfall erlitten? Die Zentralkasse ist erste Anlaufstelle bei Krankheit und Unfall.

Sowohl als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Kirchgemeinde oder als Behördenmitglied, die eine Person melden muss, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Die Anmeldung eines Unfalls oder einer Krankheit erfolgt unkompliziert per Telefon.

Kontakt: Herbert Weber071 227 05 40

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Unfall oder Krankheit rasch bei uns melden. So können wir die nötigen Schritte - wie Unfallscheine ausstellen oder die Krankentaggeld-Versicherung benachrichtigen - in die Wege leiten.

Müssen Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit länger von Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, werden Sie von einer externen Fachperson unterstützt. Diese Unterstützung leistet das Case Management der Axa.