Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

Schliessen

(Sozial-)Diakonin oder (Sozial-)Diakon werden

Diakoninnen und Diakone bzw. Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone fördern die Teilnahme von Menschen am gesellschaftlichen und kirchlichen Leben: Sie unterstützen Bedürftige und schaffen verschiedene Angebote, vom Ferienlager für Jugendliche bis zur Andacht im Pflegeheim. So fördern sie den Zusammenhalt zwischen den Generationen, und sie sind Ansprechpersonen in persönlichen Krisen und schwierigen Lebenslagen.

Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone haben traditionellerweise soziale Brennpunkte in der Kirchgemeinde im Blick: Sie führen Gemeinwesenprojekte durch, begleiten Personen am Rande der Gesellschaft und leiten diese bei Bedarf an Sozialdienste oder Beratungsstellen weiter. Diakoninnen und Diakone führen kirchgemeindliche Anlässe und Projekte durch, die sie auch geistlich begleiten, arbeiten mit Menschen aller Altersstufen, fördern die Freiwilligenarbeit und besuchen Menschen zuhause oder in Heimen. Wer Sozialdiakonin oder Sozialdiakon ist und mindestens zwei Jahre in einer Kirchgemeinde gearbeitet hat, kann sich zur Diakonin bzw. zum Diakon ordinieren lassen.

Sozialdiakonin, Sozialdiakon werden

Voraussetzungen

Wer in der St. Galler Kirche als Sozialdiakonin oder Sozialdiakon arbeiten will, braucht die sogenannte «doppelte Qualifikation»: einen sozialfachlichen Abschluss (z. B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, sozio-kulturelle Animation, Gemeinwesenarbeit) an einer Fachhochschule oder Höheren Fachschule sowie kirchlich-theologische Kompetenzen. Die Vorgaben werden von «Diakonie Schweiz», der nationalen Dachorganisation für Diakonie der reformierten Landeskirchen, festgelegt. Voraussetzung ist zudem die Mitgliedschaft bei einer der Landeskirchen.

Für Personen, die die Kriterien zur ordentlichen Zulassung nicht erfüllen, aber bereits entsprechende Voraussetzungen mitbringen, besteht die Möglichkeit, auf dem ausserordentlichen Weg Sozialdiakonin bzw. Sozialdiakon zu werden. Das Gesuch für eine Äquivalenzprüfung muss über die Kirchenratskanzlei eingereicht werden. Die «Überprüfungskommission» von Diakonie Schweiz gibt eine Rückmeldung, welche Fächer bzw. Module eine Person für die Zulassung als noch absolvieren muss (Modulübersicht Mindestanforderungen) und unterhält eine Liste möglicher Weiterbildungsangebote dafür.

Der Kirchenrat kann Personen, die für ihre Wahlfähigkeit noch zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen, eine zeitlich befristete Wählbarkeit erteilen.

Die «doppelte Qualifikation» in einem: die Diplomausbildung an der HF Theologie Diakonie Soziales

Die Diplomausbildung Sozialdiakonie und Gemeindeanimation HF an der Höheren Fachschule Theologie Diakonie Soziales TDS in Aarau wird in zwei Varianten angeboten: als vierjähriges vollzeitliches Studium oder als vierjähriges berufsbegleitendes Studium.

Die Diplomausbildung Sozialdiakonie und Gemeindeanimation HF verbindet die staatliche definierte Gemeindeanimation HF mit kirchlich-theologischen Qualifikationen. Entsprechend führt der Abschluss zu zwei Titeln:

  • Staatlich geschützt: dipl. Gemeindeanimatorin HF / dipl. Gemeindeanimator HF
  • Landeskirchlich und freikirchlich anerkannt: Sozialdiakonin / Sozialdiakon

Die in die Diplomausbildung integrierte Katechetik-Ausbildung befähigt dazu, kirchlichen Unterricht zu erteilen.

Sozialfachlicher Abschluss - Auswahl möglicher Ausbildungen

HF Theologie Diakonie Soziales: Diplom in Gemeindeanimation

Wer das Studium der Gemeindeanimation HF antreten will, muss mindestens 20-jährig sein und einer christlichen Kirche angehören. Voraussetzungen sind weiter die abgeschlossene Volksschule, der Abschluss einer dreijährigen Berufslehre oder ein Mittelschulabschluss, mindestens ein Jahr Praxiserfahrung sowie die bestandene Eignungsabklärung vor Ort.

Das vierjährige berufsbegleitende Studium Gemeindeanimation HF umfasst Unterricht und eine 50%-Anstellung (Status «in Ausbildung») im gemeindeanimatorischen Berufsfeld. Wer ein Zusatzmodul belegt, kann sich zusätzlich die kirchlich-theologischen Kompetenzen aneignen.

Das Studium wird abgeschlossen mit dem staatlich geschützten Titel «dipl. Gemeindeanimatorin HF» bzw. «dipl. Gemeindeanimator HF».

Ost FHS St. Gallen: Bachelor in Sozialer Arbeit

Um das Studium der Sozialen Arbeit an der Ost antreten zu können, ist ein formaler Bildungsnachweis nötig (z.B. Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Lehrdiplom, Diplom 3-jährige Höhere Fachschule), 6 Monate Erfahrung in der Arbeitswelt bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50% sowie ein soziales Vorpraktikum während 6 Monaten bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50%. Voraussetzung ist zudem die bestandene Eignungsabklärung zur Zulassung am Studium.

Eckdaten zum Studium:

  • Mindestens 6 Semester bei Vollzeitstudium
  • Mindestens 8 Semester bei Teilzeitstudium plus Anstellung von mindestens 60%
  • 6-monatiges Praktikum in sozialer Arbeit im Vollstudium

Das Studium wird abgeschlossen mit einem Bachelor in Sozialer Arbeit FHS.

Artiset Bildung: Gemeindeanimation HF

Wer das Studium an der Artiset HF für Gemeindeanimation in Luzern aufnehmen will, braucht eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder einen gleichwertigen Abschluss (z. B. Matura). Personen mit rein schulischer Vorbildung benötigen mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Voraussetzung ist zudem das Bestehen des Aufnahmeverfahrens der höheren Fachschule. Empfohlen ist überdies Praxiserfahrung im Bereich der Gemeindeanimation von mindestens 800 Stunden (fällt weg für Personen mit einem EFZ als Fachmann / Fachfrau Betreuung).

Die Ausbildung dauert – je nach Vorbildung – drei bis vier Jahre, berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium mit Praktika.

Das Studium wird abgeschlossen mit dem staatlich geschützten Titel «dipl. Gemeindeanimatorin HF» bzw. «dipl. Gemeindeanimator HF».

HFS Zizers: Sozialpädagogik HF

Die Studiengänge der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik Zizers sind eidgenössisch anerkannt. Wer das Studium erfolgreich abgeschlossen hat, erhält den Berufstitel: dipl. Sozialpädagogin HF bzw. dipl. Sozialpädagoge HF.

Agogis: Sozialpädagogik HF

Der Studiengang Sozialpädagogik an der Agogis (mit einem Standort in St. Gallen) führt zum anerkannten Abschluss «dipl. Sozialpädogogin» bzw. «dipl. Sozialpädagoge».

Kirchlich-theologische Kompetenzen - Auswahl möglicher Ausbildungen

Möglichkeiten zur Erlangung der kirchlich-theologischen Kompetenzen

Ein Tag im Leben...

Ralf Rupf ist seit sechs Jahren in der Kirchgemeinde Sargans als Sozialdiakon tätig. Im Portrait gibt er einen Einblick in seinen Arbeitsalltag – und nimmt uns mit in den Mitmach-Gottesdienst "amPuls".

«Ich beobachte die Gemeinde, schaue, worauf die Leute anspringen. Und dann probiere ich, etwas zu lancieren, das auf Nachfrage trifft. Was ich mache, muss natürlich vom theologisch-diakonischen Standpunkt her überzeugen – aber das reicht nicht. Ich muss es auch schaffen, meine Zielgruppe zum Teilnehmen zu bewegen.» – Sozialdiakon Ralph Rupf

Diakonin, Diakon werden

Die reguläre Wahlfähigkeit als Diakonin oder Diakon in der St. Galler Kirche erfordert den Abschluss an einer vom Kirchenrat anerkannten theologisch-diakonischen Bildungsstätte mindestens auf Niveau Höhere Fachschule und im Umfang von mindestens drei Jahren Vollzeitstudium oder mindestens vier Jahren berufsbegleitenden Studien.

Die Ausbildung muss qualifizierte sozialfachliche, theologische und kirchlich-praktische Teile enthalten. Die theologischen und kirchlich-praktischen Kompetenzen gehen dabei über die Mindestvorgaben von Diakonie Schweiz hinaus. Für detaillierte Informationen, wenden Sie sich bitte an die Kirchenratskanzlei.

Der Kirchenrat kann Personen, die für ihre Wahlfähigkeit noch zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen, eine zeitlich befristete Wählbarkeit zuerkennen.

Wer Sozialdiakonin oder Sozialdiakon ist und mindestens zwei Jahre in einer Kirchgemeinde gearbeitet hat, kann sich zur Diakonin bzw. zum Diakon ordinieren lassen.

 

 

Weitere Berichte über den Kirchenberuf

Berichte von Berufsleuten auf Instagram
@bodenpersonal_ref_sg

Fabienne Bachmann über ihre Arbeit als Diakonische Mitarbeiterin