
Regionale und innovative Projekte
Beschreibungen, Regelungen und Antragsformulare zu regionalen und innovativen Projekten von Kirchgemeinden.
Grundlagen
Der Kirchenrat unterstützt Projekte regionaler Zusammenarbeit sowie innovative Projekte einer einzelnen Kirchgemeinde auf Antrag finanziell.
Grundlage sind das Reglement für den Finanzausgleich GE 52-20 und die Ausführungsbestimmungen zur finanziellen Unterstützung von Projekten regionaler Zusammenarbeit GE 52-22.
Die Arbeitsstelle für Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung unterstützt Kirchgemeinden beratend bei Abklärungen allfälliger und beim Start eines innovativen oder regionalen Projekts.
Anleitungen und Formulare
Am Blattfuss zu finden:
- Innovative Projekte einer einzelnen Kirchgemeinde: Ein Formular hilft, ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eines innovativen Projekts zu stellen.
- Auch regionale, voraussichtlich nachhaltige Projekte regionaler Zusammenarbeit können aus dem Finanzausgleich finanziert werden. Die Wegleitung informiert über die wesentlichen Projektschritte.
- Projekte regionaler Zusammenarbeit: Antragsraster.
- Ein Überblick zu den aktuellen regionalen und innovativen Projekten.
Begleitung und Beratung
Die Arbeitsstelle Gemeindeentwicklung und Mitarbeiterförderung steht selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung. Sie unterstützt Kirchgemeinden bei Abklärungen allfälliger und beim Start von innovativen und regionalen Projekten.