Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Förderung regionaler Projekte

Die Leitziele von ″St.Galler Kirche 2015" sind in drei Hauptbereiche gegliedert:
▪ Auftrag und Vision vertiefen
▪ Programmarbeit stärken: Qualität, Vielfalt und Innovation
▪ Lebendige Kirchgemeinden fördern

Um dies zu ermöglichen unterstützt die Kantonalkirche regionale und örtliche, innovative Projekte finanziell.

Seit 2003 unterstützt der Kirchenrat auf Antrag Projekte regionaler Zusammenarbeit.
Seit 1. Januar 2007 unterstützt er auch innovative Projekte einer einzelnen Kirchgemeinde.
Grundlage sind das Reglement für den Finanzausgleich GE 52-20 und die Ausführungsbestimmungen zur finanziellen Unterstützung von Projekten regionaler Zusammenarbeit GE 52-22.

Förderung innovativer Projekte

Innovative Projekte einer einzelnen Kirchgemeinde. Dieses Formular hilft, ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eines innovativen Projekts zu stellen.

Projekte regionaler Zusammenarbeit: Folgender Antragsraster gibt Auskunft darüber, welche Informationen ein Finanzierungsgesuch für ein regionales Projekt enthalten muss.
 
Beratung
Die Arbeitsstelle Jugend steht gerne für Auskünfte zur Verfügung. Sie unterstützt Kirchgemeinden bei Abklärungen allfälliger und beim Starten von innovativen und regionalen Projekten
Dokumente