Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Leitlinien zur Einführuns- und Erprobungsphase von

SharingCommunity
Gott vielfältig feiern

1. SharingCommunity versteht sich als liturgische Feier und somit als eine von der Kirchenordnung vorgesehene andere gottesdienstliche Form, von der es in Art. 35 heisst:
„Neben den regelmässigen Gottesdiensten der versammelten Gemeinde kann Jesus Christus auch in anderen Formen bezeugt werden, wenn sich Gemeindeglieder zu gemeinsamem Feiern und Handeln zusammenfinden.“ (Art. 35 der St. Galler Kirchenordnung)

 

2. Die Kirchen stehen heute vor der Aufgabe, sich auf allen Ebenen auf die zu erwartende Personalknappheit an ausgebildeten Pfarrerinnen und Pfarrer und Diakoninnen und Diakone vorzubereiten und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
SharingCommunity ist eine Initiative geistlichen Aufbruchs, die im Geiste des Priestertums aller Glaubenden, eine vielfältige liturgische Form schafft, die von ausgebildeten Mitchristinnen und Mitchristen eigenständig verantwortet und gestaltet werden kann. In Ergänzung und als Entlastung von Pfarrinnen, Pfarrern, Prädikantinnen und Prädikanten schafft SharingCommunity offene Räume für religiöse Kommunikation, Erfahrungsaustausch und das Hören auf Gottes Wort.

 

3. SharingCommunity wird jeweils von einer aus drei Personen bestehenden Equipe vorbereitet und verantwortet, die die erforderlichen Kompetenzen als Liturg/in, Wegbegleiter/in oder Gastgeber/in erworben haben.

 

4. In Absprache mit der Kirchenvorsteherschaft kann SharingCommunity zusätzlich zum Sonntagsgottesdienst oder auch als Ersatz für den Gottesdienst ( z.B. einmal im Monat) angeboten werden. Für die Gemeinde ist eine gewisse Regelmässigkeit hilfreich, um mit der neuen Form vertraut zu werden. Wenn SharingCommunity einen Sonntagsgottesdienst ersetzt und entsprechend in den Gottesdienstplan aufgenommen wird, wird es wie ein Vertretungsgottesdienst, der von einer Pfarrperson oder einem Prädikanten/in versehen wird, finanziell entschädigt und die Entschädigung unter der SharingCommunity Equipe aufgeteilt. Wenn SharingCommunity zusätzlich zum Sonntagsgottesdienst angeboten wird, wird keine Entschädigung gezahlt.

 

5. Die St. Galler Kantonalkirche bietet eine Weiterbildung für alle an, die SharingCommunity in ihrer Kirchgemeinde oder Region anbieten möchte. Die Weiterbildungskosten werden anteilig von der Kirchgemeinde, der Kantonalkirche und den an der Weiterbildung Interessierten getragen, wenn sie Kirchbürger in der ev.- reformierten Kantonalkirchen St. Gallens sind. Alle anderen tragen ihre Kosten vollständig selbst.

Kostenverteilung pro Teilnehmer:
Teilnehmer: 160 Fr. (80 Fr. pro Kurs)
Kirchgemeinde: 160 Fr. (80 Fr. pro Kurs)
Kantonalkirche: 160 Fr. (80 Fr. pro Kurs)

6. Mit dem bereitgestellten Formular beantragen Interessierte vor Beginn des ersten Moduls bei der Kirchenvorsteherschaft die Teilnahme an der Weiterbildung und die anteilige Übernahme der Ausbildungskosten in Höhe von 160 Franken durch die Kirchgemeinde. Dadurch bekundet die Kirchenvorsteherschaft ihr Einverständnis, die zur Weiterbildung Angemeldeten nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung mit der Gestaltung von SharingCommunity zu beauftragen und einzusetzen.

 

7. Die Weiterbildung wird mit einem Reflexionsgespräch durch die Begleitkommission von SharingCommunity nach einer Feier abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die Kirchgemeinde eine Kopie des Weiterbildungszertifikats. Alle Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildungsganges SharingCommunity werden in einer kantonalen Liste geführt, in die die Kirchenvorsteherschaft Einsicht nehmen kann.

 

8. Eine Begleitkommission wird vom Verantwortlichen für SharingCommunity zusammengestellt . Sie führt die Besuche und Reflexionsgespräche nach der Ausbildung durch und berät über Fortbildungen und weiterer Kurse.

 

9. Der Weiterbildungsgang SharingCommunity umfasst ein Einführungsmodul und ein Wahlmodul. Nach Abschluss der Weiterbildung sind alle Absolventinnen und Absolventen zu regelmässigen (kostenlosen) Fortbildungstreffen eingeladen. Wer innerhalb von zwei Jahren kein weiteres Modul oder keine Fortbildungsveranstaltung besucht hat, wird von der Liste genommen. Nach Abschluss der Weiterbildung tragen die Absolventinnen und Absolventen die Kosten für weitere Wahl- oder Vertiefungsmodule selbst, können aber einen Antrag auf Bezuschussung (max. 50 Prozent) an die Kirchgemeinde richten oder in besonderen Fällen direkt an die Kantonalkirche über die Arbeitsstelle Gottesdienst & Liturgie