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In Vernehmlassung
Um Vorlagen von erheblicher Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin zu prüfen, gibt sie der Kirchenrat jeweils in die Vernehmlassung. Eingeladene Gruppen wie Präsidien von Kirchgemeinden oder Berufsverbände können dann zur Vorlage Stellung nehmen. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.
Untenstehend finden Sie die Unterlagen zu den Vorlagen, die aktuell in Vernehmlassung sind.