Ergebnisse für {{ keywords }}
Meinten Sie {{ didYouMean }}
Kategorien
{{ faq.question }}
{{ faq.answer }}
{{ result.label }} ({{ result.hits.length }})
Keine Suchergebnisse gefunden.
Fonds, Stipendien und Darlehen
Fonds Entwicklung Inland
Zusammen mit einem kirchenrätlichen Ausschuss verwaltet die Kirchenratskanzlei die Gelder des «Fonds für Entwicklungszusammenarbeit Inland» (EI). Viermal pro Jahr behandelt der Ausschuss Anträge auf Fondsbeiträge. Antrag auf Beiträge können für Projekte gestellt werden, die einen kirchlichen, diakonischen oder sozialen Bezug haben und in der Schweiz.
Evangelische Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft des Kantons St.Gallen
Mitglieder der evangelischen-reformierten Kirche, die im Kanton St. Gallen wohnen, können sich durch die Evangelische Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft (EBDG) in finanziellen Belangen beraten lassen. Wo es die finanzielle Lage rechtfertigt, gewährt die EBDG Darlehen oder Hypotheken und übernimmt Bürgschaften.
Die Evangelische Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft des Kantons St. Gallen wurde 1950 gegründet. Genossenschafter sind alle evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen. Details zu den Dienstleistungen der EBDG finden Sie hier.
Unterstützung für Auszeit
Die Kanzlei verwaltet Gelder des «Fonds für erholungsbedürftige Kirchgenossen». Diese Gelder werden für Menschen eingesetzt, die es nötig haben, einmal zur Ruhe zu kommen oder Ferien zu machen, eine Auszeit ihre persönliche finanzielle Lage jedoch nicht erlaubt. Das Gesuch um Mitfinanzierung eines Ferienaufenthaltes muss von der entsprechenden Kirchgemeinde oder von einer sozialen Organisation an die Kirchenratskanzlei gestellt werden.
Stipendien und Studiendarlehen
Die Kantonalkirche gewährt Stipendien sowie Studiendarlehen an Studierende. Für weitere Auskünfte ist die Kirchenratskanzlei 071 227 05 05 zu kontaktieren.