Schlichtungskommission in Personalsachen
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen hat als öffentlich-rechtliche Institution eine Schlichtungsstelle für öffentlich-rechtliche Personalsachen zu führen.
Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse (innerhalb Kantonalkirche oder Evang.-ref. Kirchgemeinden) sind jeweils zuerst der Schlichtungskommission der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen vorzulegen. Erst anschliessend ist es möglich die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen anzurufen. Der Schlichtungskommission der Kantonalkirche steht Heidi Baer, lic.iur. vor.
Untenstehend finden Sie Merkblätter und Formulare zum Schlichtungsverfahren: