Vernehmlassung zu ERG
Die Exekutiven der katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen sprechen sich für die Beibehaltung des bisherigen Modells ERG Kirchen und ERG Schule aus. Dies tun sie im Rahmen einer Vernehmlassung zum Lehrplan 21.
(18. September 2020) Seit der Einführung von Ethik, Religion und Gemeinschaft (ERG) gibt es Diskussionen um das Fach. Immer wieder wird die Doppelspurigkeit des Faches in Frage gestellt, dass es nämlich von Schule und Kirchen angeboten wird. Schülerinnen und Schüler können also wählen, welchen Unterricht sie besuchen. Drei Jahre nach Einführung des Lehrplanes 21 für die Volksschule hat nun eine Vernehmlassung des Bildungsrates zu möglichen Anpassungen stattgefunden.
Die Exekutiven der katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen sprechen sich in Ihrer Vernehmlassungsantwort für die Beibehaltung des bisherigen Modells aus. In einem ausführlichen Argumentarium legen sie die Gründe für die Beibehaltung dar.
Die Argumente des evangelisch-reformierten Kirchenrates, des Administrationsrates (Kath. Administration) und des Ordinariatsrates (Bistum) finden Sie hier.
