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Synode per Post
Die Synode konnte erstmals nicht physisch zusammenkommen. So befanden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier schriftlich über die Vorlagen – die Rechnung, den Amtsbericht oder die Wahl des Parlamentspräsidenten.
(30. Juni 2020) Überlegt hatte sich das Präsidium des Büros der Synode noch, ob sich das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche in der Kirche St.Laurenzen in St.Gallen versammeln könnte. Allerdings sah man davon ab. Zwar wären die derzeitigen Abstandsregeln einzuhalten gewesen, doch zu vielen hätte die Sicht auf das Podium gefehlt. Mehr Weitblick versprachen schriftliche Abstimmungen und Wahlen. Rund siebzig Prozent der Abgeordneten nahmen daran teil.
Zu bestellen hatte das Parlament zunächst den Vorsitz und das Büro der Synode. So ist in den kommenden zwei Jahren die Synode in Pfarrerhand. Marcel Wildi präsidiert sie. Er ist Pfarrer in Buchs und im Fürstentum Lichtenstein. Als Vizepräsident unterstützt ihn Stefan Lippuner, Pfarrer im Kirchkreis Linsenbühl der Kirchgemeinde St.Gallen C.
Auf Tolfo folgt Schäfer
Neue Dekanin des Kirchenbezirkes Rheintal wird Manuela Schäfer. Sie ist Pfarrerin in Berneck und tritt die Nachfolge von Pfarrer Renato Tolfo an. Als Dekanin ist sie Bindeglied zwischen der Pfarrschaft des Bezirks und dem Kirchenrat, setzt etwa Pfarrpersonen in ihr Amt ein oder ist erste Ansprechperson bei Konflikten.
Neben den Wahlen hatten die Synodalen auch über einige Sachgeschäfte zu befinden. So genehmigte das Parlament Amtsbericht und Rechnung 2019. Letztere schliesst bei einem Aufwand von knapp 22,7 Millionen Franken mit einem Vorschlag von rund 160 000 Franken. Das Budget ist noch von einem leichten Rückschlag von 30 000 Franken ausgegangen. Grund für die Besserstellung sind höhere Steuereinnahmen.
Nachhaltige Anlagen
Schliesslich nahm die Synode die Anlagerichtlinien der Kantonalkirche zustimmend zur Kenntnis. Das Parlament hatte im vergangenen Sommer dem Kirchenrat den Auftrag erteilt, entsprechende Richtlinien zu erstellen. Diese sehen nun vor, dass die Kantonalkirche nur dann Anlagen tätigen kann, wenn diese den ESG-Kriterien genügen. ESG steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance). Zudem müssen die Anlagen menschenrechtskonform sein. Schliesslich sind Anlagen in Branchen wie der Rüstungsindustrie, Kernenergie oder Kohle nicht möglich. «Dem Kirchenrat ist es wichtig, liquide Mittel nach ökologischen, christlich-etischen und sozialen Aspekten anzulegen», sagt Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates, «im Wissen, dass dadurch die Rendite möglicherweise bescheidener ausfällt». Ack