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Solidarität nicht kriminalisieren
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen stellt sich gegen die Kriminalisierung gelebter Solidarität. Damit folgt er dem Aufruf der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und der Bischofskonferenz, die eine entsprechende Parlamentarische Initiative unterstützen.
(10. Januar 2020) Heute macht sich jemand strafbar, der eine ausländische Person unterstützt oder beherbergt, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhält. So wurde im Februar 2018 etwa eine 74 Jahre alte Flüchtlingshelferin wegen Schlepperei mit einer Busse bestraft. Sie hatte einem afghanischen Flüchtling geholfen, von Italien zurück in die Schweiz zu kommen. Das Gesetz berücksichtigt in solchen und ähnlichen Fällen nicht, dass die Person aus humanitären Gründen gehandelt hat.
Darum hat die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Ihre Forderung: Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, sollen sich zukünftig nicht mehr strafbar machen. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates empfiehlt dem Rat nun allerdings, nicht auf die Initiative einzutreten.
Die Bischofskonferenz und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz sind damit nicht einverstanden. Sie unterstützen die Parlamentarische Initiative, weil praktizierte
Solidarität mit Menschen in Not Schutz und Unterstützung braucht. So appelliert auch der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen an die politischen Verantwortungsträgerinnen und -träger, solidarisches Handeln nicht zu erschweren. Denn seit jeher ist es die Aufgabe der Christen, sich für Menschen in Not einzusetzen und stark zu machen. kid/Ack