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Kirche stärkt Kommunikation
Flexibleres Rentenalter und mehr Kommunikation – für beides hat sich die Synode an seiner ordentlichen Sitzung ausgesprochen.
Von der St.Galler Kirche kann man künftig etwas hören – mehr und gebündelter. Dies hat die Synode an ihrer ordentlichen Sitzung am Montag im Kantonsratssaal entschieden. Das Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen verschiebt den Kirchenboten stärker unter das Dach der Kantonalkirche – wortwörtlich und im übertragenen Sinn. Die Redaktion der Mitgliederzeitschrift wird ihre Büros im Verwaltungsgebäude der Kantonalkirche beziehen. Zudem entsteht eine Kommission, die für die gesamtkirchliche Kommunikationsstrategie verantwortlich zeichnet.
Neue Stelle
Bis anhin war die Synode die Herausgeberin des Kirchenboten, die kantonalkirchliche Kommunikationsstelle ist Sprachrohr des Kirchenrates.
Doch dass die Zeitschrift nicht ganz unter die Fittiche des Kirchenrates gerät, war verschiedenen Parlamentarierinnen und Parlamentariern ein Anliegen. „Vielfalt ist eine Besonderheit der Reformierten“, sagte Markus Unholz, Pfarrer und Synodaler aus St.Gallen. Diese Vielfalt gelte es im Kirchenboten abzubilden, selbst dann, wenn sie unbequem sei. Daher wird auch zukünftig eine Redaktionskommission, die von der Synode bestellt wird, den Kirchenboten inhaltlich begleiten.
Neben der strukturellen Anpassung enthielt die Vorlage auch einen Ausbau der kantonalkirchlichen Kommunikation von bisher 60 auf neu 130 Stellenprozente. Der Ausbau war im Parlament unbestritten. Lediglich zur Ausrichtung der neuen Stelle gab es einige Wortmeldungen. „Ziel des Zusammenrückens ist es nun, dass Kirchenbote und kantonalkirchliche Kommunikationsstelle Synergien nutzen und den gesamtkirchlichen Auftritt stärken“, unterstrich Antje Ziegler, zuständige Kirchenrätin in ihrem Votum.
Später in Pension
Ähnlich viel Gesprächsbedarf bestand bei der Frage nach der Flexibilisierung des Rentenalters. Die Pensionskasse der kirchlichen Angestellten der Ostschweizer Kantone sieht vor, dass es für die Sicherung eines gewissen Umwandlungssatzes möglich ist, über das Pensionsalter 65 hinaus zu arbeiten. Entsprechend nötig sind Anpassungen der Reglemente der St.Galler Kantonalkirche. Diese sehen heute nur im Ausnahmefall eine Weiterbeschäftigung nach 65 vor. Wenn Mitarbeitende ohne Rücksprache mit ihrer Kirchgemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, berge dies die Gefahr von Konflikten, befürchtet Käthi Witschi, Synodale aus Diepoldsau. Daher müsse auch eine Mitsprache der Gemeinden im Reglement festgehalten sein. Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates, gab ihr zu bedenken, dass Personalfragen grundlegend und frühzeitig zu klären seien und nicht erst bei der Pensionierung. So folgte das Parlament schliesslich der Vorlage des Kirchenrates und beschloss das Pensionsalter zu flexibilisieren.
Unbestritten schliesslich das Budget der Kantonalkirche. Dieses sieht bei einem Aufwand von 22,4 Millionen Franken ein praktisch ausgeglichenes Resultat vor. Der Kirchenrat rechnet mit Steuereinnahmen von 7,4 Millionen. Dies sind 3,8 Prozent weniger als im Jahr 2017. Auch der Finanzausgleich wird voraussichtlich mit 8,5 Millionen leicht kleiner ausfallen als 2017. Kid/Ack