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Interpellation zu sexuellem Missbrauch
In einer Interpellation mit dem Titel "Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Kirchen" möchte Ursula Kugler, Synodale der Kirchgemeinde Unteres Neckertal, vom Kirchenrat wissen, ob bei der St.Galler Kirche strukturelle Anpassungen nötig sind, um zukünftig Missbräuche zu verhindern.
(29. November 2023) «Die Erkenntnisse über das Ausmass von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche macht uns alle betroffen», schreibt Ursula Kugler, Synodale der Kirchgemeinde Unteres Neckertal, in einer Interpellation an den Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen. Da die katholische und reformierte Kirche in der Ökumene verbunden ist, sei auch die reformierte Kirche von den Auswirkungen der Missbräuche betroffen; beispielsweise durch zahlreiche Austritte.
Aus dieser Betroffenheit heraus stellt die Interpellantin und Mitunterzeichnerinnen und -unterzeichner dem Kirchenrat verschiedene Fragen. Sie möchten etwa wissen, ob der Kirchenrat über Zahlen zu Missbrauchsfällen innerhalb der reformierten Kirche des Kantons St.Gallen verfüge und ob Anpassungen in den Strukturen der Kantonalkirche erforderlich seien.
In den letzten zwanzig Jahren seien drei Vorfälle innerhalb der Kantonalkirche bekannt geworden, die das Sexualstrafrecht betrafen, schreibt der Kirchenrat in seiner Antwort. Sämtliche Vorfälle wurden strafrechtlich «ohne Rücksicht auf Person und Institution» verfolgt. Natürlich könne der Kirchenrat nicht ausschliessen, dass es auch bei der reformierten Kirche Missbrauchsfälle gibt, die nicht bekannt wurden. Doch habe die St.Galler Kirche schon vor vielen Jahren verschiedene Massnahmen eingeführt, die präventiv wirkten. So werde beispielsweise bei jeder Anstellung ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Zudem könnten sich Betroffene von Grenzverletzungen, wie Mobbing, sexuelle oder emotionale Verletzungen, an eine Gruppe von unabhängigen Fachpersonen wenden. Nach Kenntnis des Kirchenrates reichten diese Dotationen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes. Allenfalls müsste das Bewusstsein für den Persönlichkeitsschutz in den Kirchgemeinden gestärkt werden, räumt der Kirchenrat in seiner Antwort ein. kid/Ack