Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

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Finanzausgleich stärkt Kirchgemeinden

Mehr Seelsorge an Institutionen, Kirchgemeinden gezielter unterstützen, Projekte «Neuer Formen von Kirche» – der Finanzausgleich soll all dies möglich machen. Die Synode, das Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, beriet gestern darüber.

(4. Dezember 2023) Weil sich die kirchlichen Strukturen, etwa durch Zusammenschlüsse von Gemeinden, verändert hätten, sei auch der kirchliche Finanzausgleich anzupassen, sagte Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates an der Synode im Kantonsratssaal in St.Gallen. Zudem habe sich die finanzielle Lage beim Finanzausgleichfonds in den vergangenen Jahren besser entwickelt, als bei der letzten Revision prognostiziert. «Zum Glück haben wir noch den nötigen finanziellen Spielraum», sagte Schmidt. Aus diesen beiden Gründen beugte sich das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen gestern über das Reglement zum Finanzausgleich.

Mit den Anpassungen möchte der Kirchenrat vor allem die Funktionsfähigkeit der Kirchgemeinden stärken, die Seelsorge an Institutionen ausbauen sowie neue Formen von Kirche zulassen. So sollen finanzschwache Gemeinden beispielsweise mehr Zeit erhalten, wenn sie unter die für Ausgleichszahlungen verbindliche Grösse von 1000 Mitgliedern fallen. Bisher hatten solche Gemeinden zwei Jahre Zeit auf Brautschau zu gehen, sprich, eine fusionswillige Gemeinde zu finden. Der Kirchenrat wollte diese Frist zukünftig offen lassen. Das wollte Rita Dätwyler, Synodale der Kirchgemeinde Straubenzell St.Gallen West, nicht: «Ohne Frist wird das Problem nicht gelöst, sondern aufgeschoben». Sie beantragte darum die Frist auf maximal fünf Jahre zu beschränken. Diesem Antrag kam die Synode mit grosser Mehrheit nach.

Bei den weiteren Anträgen gab es dann nur noch redaktionelle Anpassungen. So wird es möglich, an regionalen Alters- und Pflegeheimen Seelsorge wie an Spitälern zu etablieren. Zudem kann die Kantonalkirche Kirchgemeinden gezielter unterstützen; etwa mit speziell ausgebildeten Pfarrpersonen, die eine Stellvertretung übernehmen und gleichzeitig die Gemeinde organisatorisch beraten. Schliesslich sind zukünftig Projekte «Neue Formen von Kirche» möglich. Damit sind innovative Projekte gemeint, die über die Gemeindegrenze hinausgehen, etwa eine Kunstkirche.

Postulantin nicht zufrieden
Aus Sorge um fehlende Religionslehrkräfte überwies die Synode im vergangenen Sommer ein Postulat der Synodalen Katja Roelli und Mitunterzeichnenden. Dieses fordert vom Kirchenrat schnell umsetzbare Massnahmen, um dem Mangel zu begegnen. In seiner Antwort auf das Postulat, erwähnt der Kirchenrat verschiedene Massnahmen. So sollen Lehrkräfte fünf Jahre über die Pensionierung hinaus angestellt bleiben können oder auch angehende Religionslehrkräfte bereits unterrichten dürfen. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien zwar sinnvoll, doch gingen sie nicht weit genug, findet die Postulantin Katja Roelli. Insbesondere vermisst sie die Möglichkeit, dass Quereinsteigerinnen wie kirchliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter Unterricht erteilen könnten. Auch weitere Synodale plädierten dafür, bei der Zulassung nicht nur auf das Lehrdiplom, sondern auch auf die Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu setzen.

Bitte leise: Wintersynode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen.

Marion Jaksch, Synodale aus Flawil, Fachlehrerin für Religionsunterricht und in der Jugendarbeit tätig, erinnerte daran, dass Unterricht und Jugendarbeit zwei Paar Schuhe seien, etwa bezüglich Freiwilligkeit, Bildungsauftrag oder institutioneller Einbettung.

Budget mit Rückschlag
Diskussionslos genehmigte das Kirchenparlament das Budget 2024 der Kantonalkirche. Dieses sieht bei einem Aufwand von rund 20,76 Millionen Franken einen Rückschlag von 350 000 Franken vor. Darin berücksichtigt sind teuerungsbedingte Lohnanpassungen von 1,6 Prozent, analog zum Kanton. Der Zentralsteuersatz bleibt bei 3,1 Prozent. Schliesslich wählte die Synode Pfarrerin Frederike Herbrechtsmeier zur Dekanin des Kirchenbezirkes St.Gallen, Pfarrerin Barbara Damaschke-Bösch zur Vizedekanin des Kirchenbezirks Rheintal.           kid/Ack

Der kirchliche Finanzausgleich

Die Landeskirchen haben einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, dazu gehört etwa die Seelsorge an Spitälern und in Gefängnissen oder die kirchliche Grundversorgung in allen Teilen des Kantons. Damit die Kirchen diesem Auftrag nachkommen können, erhalten sie vom Kanton Beiträge für den sogenannten kirchlichen Finanzausgleich. Die Gelder stammen aus dem Steuerertrag von juristischen Personen, also den Unternehmenssteuern. Die detaillierte Verwendung der kantonalen Gelder regeln die Kirchen in ihren jeweiligen Reglementen über den Finanzausgleich.

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