Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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«Ehe für alle»: St. Galler Kirche empfiehlt Zivilrecht zu übernehmen

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen gibt zur Vorlage «Ehe für alle» vom 26. September keine eigentliche Abstimmungsempfehlung. Er legt ein Argumentarium vor und empfiehlt den Kirchgemeinden den zivilrechtlichen Ehebegriff zu übernehmen.

Wird die Vorlage «Ehe für alle» durch die Stimmbürgerinnen und -bürger angenommen, sollen die Gemeinden die Segnung eines Paares als Trauung bestätigen, als solche bezeichnen und in ihren Registern führen – unabhängig vom Geschlecht des Paares, schreibt der Kirchenrat in einem Positionspapier zur Vorlage. Auf eine eigentliche Abstimmungsempfehlung verzichtet er jedoch.

Innerhalb der reformierten Kirche sei man sich zwar einig, dass die Ehe aus evangelischer Sicht kein Sakrament sei und somit keinen Bekenntnischarakter habe. Somit sei eine Trauung eine Segensfeier. «Doch je nach Bibelverständnis gehen die Positionen zur Ehe innerkirchlich auseinander», schreibt der Kirchenrat. Während die einen die traditionelle Sicht vom Bund zwischen Frau und Mann unterstreichen, betonen die andern, dass Gottes Liebe über allem stehe; und man darum einem Paar – gleich welchen Geschlechts – den Segen nicht verweigern könne.

Bereits 1998 hat das Kirchenparlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen im Rahmen ihres Beschlusses „Gottesdienste feiern mit Personen in besonderen Lebenssituationen“ die Segnung homosexueller Paar für möglich erklärt. Der St. Galler Kirchenrat stellt sich darum in Einheit mit der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) nun auf den Standpunkt, dass die Kirche mit ihrer Trau- und Segenspraxis die staatlichen Regelungen und Gesetzgebungen nachvollzieht.

Im Zusammenhang mit der Abstimmung aufgeworfene Themen wie Leihmutterschaft oder Samenspende sind ebenfalls vom Staat zu regeln. Solchen Regelungen liegen aus Sicht des St. Galler Kirchenrates wichtige ethische Fragen zugrunde. In die Diskussion darüber bringen sich zu gegebener Zeit auch kirchliche Akteure mit vielfältiger Stimme ein. Der St. Galler Kirchenrat begrüsst die Diskussion dazu.

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