Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Den kirchlichen Finanzausgleich stärken

Der kirchliche Finanzausgleich soll den veränderten Strukturen genügen. Darüber berät am kommenden Montag die Synode, das Kirchenparlament der evangelisch-reformierten Kirche.

(29. November 2023) Im Jahr 2013 passte die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, letztmals das Reglement über den Finanzausgleich an. Damals ging man davon aus, dass die Beiträge des Kantons, die aus der Besteuerung der juristischen Personen stammen, also den Steuern der Unternehmen, zukünftig stark zurückgehen würden. Entsprechende Vorkehrungen wurden getroffen.

Die Kantonsbeiträge an die Kirchen wurden in den folgenden Jahren zwar kleiner, doch sanken sie nicht so stark wie angenommen. Auch veränderten sich in den letzten zehn Jahren die Strukturen innerhalb der Kirchgemeinden: Gemeinden schlossen sich zusammen, die regionale Zusammenarbeit wuchs oder Aufgaben zwischen Kantonalkirche und Gemeinden wurden neu verteilt.

Längere Fristen, neue Betragsarten
Aus diesen Gründen sind Anpassungen im Reglement über den Finanzausgleich nötig. Der Kirchenrat schlägt der Synode vor allem zwei Stossrichtungen vor: Einerseits sollen die Gemeinden für Strukturanpassungen jeweils mehr Zeit erhalten. Andererseits möchte der Kirchenrat durch neue Beitragsarten die regionale und kantonale Zusammenarbeit stärken.

Fallen beispielsweise finanzschwache Gemeinden unter die für Beiträge relevante Mindestgrösse von 1000 Mitgliedern, hatten sie bisher maximal zwei Jahre Zeit für Anpassungen. Neu könnte der Kirchenrat der jeweiligen Gemeinde bei Bedarf eine längere Frist einräumen. Zudem sollen zwei neue Beitragsarten geschaffen werden. Mit ersterer ist es möglich, Kirchgemeinden in ihrem Grundauftrag als öffentlich-rechtliche Körperschaften zu unterstützen, etwa durch Beratung und Begleitung der Milizbehörden. Mit zweiterer sollen Projekte gefördert werden, die über die Gemeindegrenze hinausgehen.

Leichter Rückschlag
Neben den Anpassungen zum Finanzausgleich befindet die Synode am kommenden Montag auch über das Budget 2024 der Kantonalkirche. Dieses sieht bei einem Aufwand von rund 20,76 Millionen Franken einen Rückschlag von 270 000 Franken vor. Darin berücksichtigt sind noch keine teuerungsbedingten Lohnanpassungen. Passt der Kanton die Löhne an, zieht auch die Kantonalkirche nach.

Schliesslich erstattet der Kirchenrat der Synode Bericht zu einem Postulat zu Fragen rund um den Mangel an Religionslehrpersonen. Der Bericht zeigt, dass zwar rund die Hälfte der Kirchgemeinden Mühe hätten, offene Pensen zu Beginn des Schuljahres zu besetzen, doch im laufenden Jahr fast überall Lösungen gefunden werden konnten. Weiter führt der Bericht aus, dass der Kirchenrat verschiedene Massnahmen ergriffen oder in den Blick genommen hat, um zukünftige Engpässe bei Lehrpersonen zu vermeiden.      kid/Ack

Das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen tritt am kommenden Montag, 4. Dezember, 8.45 Uhr im Saal des Kantonsrates in St.Gallen zusammen. Die Verhandlungen sind öffentlich.

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