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Coronavirus: Information vom 17. März
Die Kirchenratskanzlei hat am Dienstag, 17. März den Gemeinden die folgenden Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus zukommen lassen. Verändert sich die Situation, folgen weitere Informationen.
(17. März 2020) Der Bundesrat hat gestern weitreichende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, die schweizweit gültig sind. So ist es bis mindestens 19. April untersagt, öffentliche und private Veranstaltungen durchzuführen. Dies gilt auch für alle kirchlichen Veranstaltungen ausser Abdankungen. So entfallen neben den üblichen Angeboten sämtliche Gottesdienste sowie Taufen oder Trauungen.
Abdankungen können fortan nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) interpretiert diesen Kreis auf 10 bis maximal 20 Personen. Halten Sie auch bei Abdankungen die Verhaltensregeln des BAG ein (Distanz halten, keine Hände schütteln, usw.). Diese Regeln sind bei einer Feier unter freiem Himmel am einfachsten umzusetzen.
Weisen Sie die Trauerfamilie überdies darauf hin, dass es zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, der verstorbenen Person in einer grösseren Feier zu gedenken. Sinnvoll ist es, diesen Zusatz auch in den Trauerzirkularen und einer allfälligen Todesanzeige zu vermerken.
In der derzeitigen Situation erhöht sich der Bedarf an Koordination. Dies bedingt einerseits klare Entscheide der Präsidentinnen und Präsidenten, andererseits ein Abwägen der Prioritäten. Beim Einberufen von Sitzungen empfiehlt die St.Galler Regierung beispielsweise nach folgenden Kriterien vorzugehen:
- Muss die Sitzung wirklich abgehalten werden?
- Wenn ja, ist eine Sitzung per Telefon- oder Videokonferenz möglich?
- Wenn nein, verfügen wir über ein genügend grosses Sitzungszimmer, in welchem die Social-Distancing-Regeln eingehalten werden können?
Achten Sie zudem darauf, dass es den Mitarbeitenden möglich ist, in Homeoffice zu arbeiten.
Selbstverständlich ist es nach wie vor wichtig, sich laufend über die Vorgaben von Bund und Kanton zu informieren.
Zusammenstehen in Zeiten des Abstandhaltens
Viele Kirchgemeinden haben bereits damit begonnen, das Angebot der Seelsorge breit zu kommunizieren oder Nachbarschaftshilfe anzubieten. Denn in Zeiten des Abstandhaltens ist das Zusammenstehen im Glauben umso wichtiger.
Halten Sie die Kirchen offen, um den Menschen die persönliche Andacht weiterhin zu ermöglichen. Auch dies wurde vom Bundesrat explizit erwähnt und zeugt von einem Vertrauensbeweis gegenüber den Kirchen.
Zudem ist es möglich, im Sinne der «Versammlung im Geiste» das sonntägliche Einläuten des Gottesdienstes auch ohne Gottesdienst beizubehalten.
Die Kantonalkirche eröffnet nun auf der Frontseite ein Fenster mit Wegzehrungen. Das Motto: Zusammenstehen in Zeiten des Abstandhaltens. In diesem Fenster entsteht eine Sammlung mit kurzen Inputs, Gebeten und Predigten aber auch Links zu regionalen Streamingangeboten von Gottesdiensten, Radiopredigten oder Fernsehgottesdiensten.
In dieser ohnehin schon aussergewöhnlichen Lage stellen Karfreitag und Ostern für die Kirchen nochmals eine eigene Herausforderung dar. Die Evangelische Kirche Schweiz EKS hat angekündigt, den Landeskirchen und Kirchgemeinden für diese besondere Zeit Hilfestellungen und Empfehlungen abzugeben.
In den kommenden Tagen werden wir überdies weitere Formen und Wege suchen, wie wir Sie in den Kirchgemeinden unterstützen können. Über Ihr Feedback zu möglichen Hilfestellungen (bitte an kommunikation@ref-sg.ch) freuen wir uns.