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Sie suchen eine Aushilfe für den Pfarrdienst? Wir sind für Sie da.
Unsere Dienstleistung
Die Vermittlungsstelle organisiert die Stellvertretungen und rapportiert der Zentralkasse die geleisteten Einsätze. Die Zahlung der Entschädigungen und Reisespesen an die Vertretungen und die Rechnungsstellung an die Gemeinden erfolgt durch die Zentralkasse.
Rechtliche Grundlagen
Gültiger Erlass 24-50, Reglement für die Vermittlung pfarramtlicher Aushilfen
Gültiger Erlass 24-51, Entschädigung pfarramtlicher Aushilfen
Zeitlicher Rahmen
Stellvertretungen müssen – Notfälle ausgenommen – mindestens drei Wochen vor dem Termin bei der Vermittlungsstelle angefordert werden. Gesuche für die Ferienzeiten müssen bis zu folgenden Daten eingereicht werden: Frühlingsferien: 15. Februar; Sommerferien: 15. Mai; Herbstferien: 15. August
Berechtigte Personen für den Aushilfsdienst
Für eine Aushilfe berechtigt sind ordinierte Theologinnen oder Theologen, Kandidatinnen oder Kandidaten der Theologie nach dem Propädeutikum und Hilfspredigerinnen oder Hilfsprediger, denen vom Kirchenrat die Predigterlaubnis erteilt wurde.
Kontakt
Pfrn. Christina Nutt
T 081 740 27 50
vermittlung@ref-sg.ch