Saubere Stellenwechsel und kluge Stellenplanung
Damit ein Stellenwechsel für alle Beteiligten zum Erfolg wird, empfehlen wir vor der Neubesetzung von Pfarrpersonen sowie Mitarbeitenden aus den sozialen und diakonischen Diensten das bestehende Stellenkonzept kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen.
Schwerpunkte setzen: Damit ein passendes Stellenkonzept erarbeitet werden kann, gilt es als Erstes herauszufinden, was die Gemeinde wirklich braucht, und wo sie künftig einen Schwerpunkt setzen möchte. Wenn Sie fachliche Begleitung im Findungsprozess wünschen, wenden Sie sich an Markus Ramm oder Veronika Longatti.
Die richtigen Werkzeuge nutzen: Der elektronische Stellenplanee STEPLA ist ein empfehlenswertes Hilfsmittel für die Stellenplanung. Viele Gemeinden haben mit dem STEPLA bereits gute Erfahrungen gemacht. Für eine Einführung in den STEPLA, wenden Sie sich direkt an Veronika Longatti.
Vorgehen und Zeitrahmen: Eine vakante Pfarrstelle muss grundsätzlich innert sechs Wochen neu besetzt werden. Hierzu wird am besten eine Pfarrwahlkommission eingesetzt, falls die jeweilige Kirchgemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht.
Der "Leitfaden für eine Pfarrwahlkommission" GE 51-35 beschreibt Ausgangslage, nötige Unterlagen und Aufgaben einer Pfarrwahlkommission.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete[Pfarrpersonen zu finden - sei es durch eine Startberatung der Pfarrwahlkommission, in einer Retraite oder in einem Workshop für Kirchenvorsteherschaften.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die wichtigsten Regelungen finden sich in den Artikeln 107 bis 151 der Kirchenordnung (GE 12-20) sowie in folgenden gültigen Erlassen:
- GE 24-20 „Arbeits- und Freizeit, Ferien- und Freisonntage für Pfarrerinnen und Pfarrer”
- GE 24-30 „Erleichterung für ältere Pfarrerinnen und Pfarrer”
- GE 51-42 „Wahlfähigkeit für Pfarrerinnen/Pfarrer im Kanton St. Gallen“
- GE 53-10 „Besoldungsverordnung für die Pfarrerinnen und Pfarrer“
- GE 53-11 „Richtlinien zu Art. 10 „Weitere Kosten” der Besoldungsverordnung für die Pfarrerinnen und Pfarrer“
- GE 53-12 „Leitfaden zur Erstellung eines Dienstvertrages für Pfarrer und Pfarrerinnen“
- GE 53-13 „Einrichtung von Teilzeitpfarrstellen“
- GE 53-15 „Tabelle der Mindestgehälter für das laufende Jahr“
Was kann der STEPLA? Dank dem elektronischen Stellenplaner können Pfarrpersonen sowie Mitarbeitende im sozialen und diakonischen Dienst die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit festhalten und sich mit der Kivo auf quantitativ realistische Ziele festlegen. Der STEPLA dient also der Ressourcenplanung; er hilft, Pensen richtig einzuschätzen und Veränderungen im Stellenkonzept einer Kirche zu berechnen. Er ist kein Zeiterfassungstool.
Transparenz schaffen. Konkretisierte Rahmenbedingungen (Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, individuelle Gestaltungsspielräume, besondere Abmachungen) dienen der Kivo und den gewählten Pfarrpersonen bzw. Mitarbeitenden als eine wertvolle Diskussionsgrundlage.
Starke Teams formen. Der STEPLA dient nicht nur der Planung einer einzelnen Stelle. Bei Neubesetzungen kann es sinnvoll bzw. erwünscht sein, auch die Profile (Zuständigkeiten, Pensen) von weiteren gewählten Personen in der Gemeinde anzupassen. Denn wenn eine Gemeinde beim Aktualisieren der Stellenkonzepte das ganze (Pfarr)team im Auge behält, kann sie individuelle Talente optimal fördern, und persönliche Wünsche können bestmöglich berücksichtigt werden.
Der STEPLA sollte grundsätzlich im Dialog zwischen Kirchenvorsteherschaft und Pfarrpersonen/Mitarbeitenden erstellt werden.
Login beantragen: Veronika Longatti, 071 227 05 31