Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Werkzeuge und Material

Tipps, Modelle und weitere Werkzeuge für die Entwicklung von Kirchgemeinden: Strukturelle Veränderungen, Personalwechsel oder Neuausrichtungen gekonnt angehen.

Modelle und Impulse zur Gemeindeentwicklung

Neun Entwicklungsdimensionen (Modell und Unterlagen)

Das Modell der neun Entwicklungsdimensionen hilft dabei, eine umfassende oder auch nur punktuelle Entwicklung in der Kirchgemeinde zu starten und/oder weiterzuführen. Es hilft dabei, Stärken und Schwächen der eigenen Kirchgemeinde herauszufinden und differenziert zu sehen und die wesentlichen Faktoren oder eben Dimensionen zu beachten. Damit bewahrt es vor Einseitigkeit. Zudem macht es auch «weiche» Faktoren wie Glaube oder Innovationskraft in der Kirchgemeinde diskutierbar und gibt eine gemeinsame Sprache.
Das Modell wurde aus verschiedenen anderen Modellen speziell für Kirchgemeinden entwickelt. Verschiedene Werkzeuge wurden daraus entwickelt. Sie haben sich in Beratungen und Entwicklungsprozessen bewährt. Eine grobe Einschätzung verschiedener Aspekte (Dimensionen) der Kirchgemeinde durch unterschiedliche Leute – vielleicht beginnt man mal in der Kivo damit – vornehmen. Es kann anregen, dass jedes oder jedes zweite Jahr eine (einzige) Dimension als Jahresschwerpunkt speziell bearbeitet und entwickelt wird.

Werkzeuge für das Führungsteam

Elektronischer Stellenplaner STEPLA

Dank dem elektronischen Stellenplaner können Pfarrpersonen sowie Mitarbeitende im sozialen und diakonischen Dienst die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit festhalten und sich mit der Kivo auf quantitativ realistische Ziele festlegen. Der STEPLA dient der Ressourcenplanung; er hilft, Pensen richtig einzuschätzen und Veränderungen im Stellenkonzept einer Kirche zu berechnen. Er ist kein Zeiterfassungstool.

Der STEPLA dient nicht nur der Planung einer einzelnen Stelle. Bei Neubesetzungen kann es sinnvoll bzw. erwünscht sein, auch die Profile (Zuständigkeiten, Pensen) von weiteren gewählten Personen in der Gemeinde anzupassen. Denn wenn eine Gemeinde beim Aktualisieren der Stellenkonzepte das ganze (Pfarr)team im Auge behält, kann sie individuelle Talente optimal fördern, und persönliche Wünsche können bestmöglich berücksichtigt werden.

Wir empfehlen vor der Neubesetzung von Pfarrpersonen sowie Mitarbeitenden aus den sozialen und diakonischen Diensten das bestehende Stellenkonzept kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Viele Gemeinden haben mit den STEPLA für die Stellenplanung bereits gute Erfahrungen gemacht.

Damit ein passendes Stellenkonzept erarbeitet werden kann, gilt es als Erstes herauszufinden, was die Gemeinde wirklich braucht, und wo sie künftig einen Schwerpunkt setzen möchte. Wenn Sie fachliche Begleitung im Findungsprozess wünschen, wenden Sie sich an das AGEM-Team!

Um eine Einführung in den STEPLA zu erhalten und/oder einen Account zu erstellen, wenden Sie sich direkt an Markus Ramm, 071 227 05 24.

Vorgehen beim Wechsel einer Pfarrperson

Eine vakante Pfarrstelle muss grundsätzlich innert sechs Wochen neu besetzt werden. Hierzu wird am besten eine Pfarrwahlkommission eingesetzt, falls die jeweilige Kirchgemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht.

Der "Leitfaden für eine Pfarrwahlkommission" GE 51-35 beschreibt Ausgangslage, nötige Unterlagen und Aufgaben einer Pfarrwahlkommission.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete Pfarrpersonen zu finden - sei es durch eine Startberatung der Pfarrwahlkommission, in einer Retraite oder in einem Workshop für Kirchenvorsteherschaften.

Die wichtigsten rechtlichen Regelungen finden sich in den Artikeln 107 bis 151 der Kirchenordnung (GE 12-20) sowie in folgenden gültigen Erlassen:

GE 24-20 „Arbeits- und Freizeit, Ferien- und Freisonntage für Pfarrerinnen und Pfarrer”
GE 24-30 „Erleichterung für ältere Pfarrerinnen und Pfarrer”
GE 51-42 „Wahlfähigkeit für Pfarrerinnen/Pfarrer im Kanton St. Gallen“
GE 53-10 „Besoldungsverordnung für die Pfarrerinnen und Pfarrer“
GE 53-11 „Richtlinien zu Art. 10 „Weitere Kosten” der Besoldungsverordnung für die Pfarrerinnen und Pfarrer“
GE 53-12 „Leitfaden zur Erstellung eines Dienstvertrages für Pfarrer und Pfarrerinnen“
GE 53-13 „Einrichtung von Teilzeitpfarrstellen“
GE 53-15 „Tabelle der Mindestgehälter für das laufende Jahr“
Alle gültigen Erlasse in der Übersicht

Vorgehen nach Erneuerungswahlen, Gremien bilden

Wenn sich nach neue Leitungsgremien bilden, unterstützt und begleitet die Kantonalkirche den Übergangsprozess mit einem massgeschneiderten Beratungsangebot. Für die Kirchenvorsteherschaften stellen sich fragen wie: Wo stehen wir aktuell in der Kirchgemeinde? Wie wollen wir die Arbeit möglichst optimal verteilen?
Wie entwickeln wir ein gemeinsames Leitungsverständnis und auch einen guten Zusammenhalt im Team? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Fusionen von Kirchgemeinden

Grundlagen zur Mitarbeit in der Kirchenvorsteherschaft