Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen

«Willkommen, unsere Türen sind offen». Dies gilt für fast alle reformierten Kirchen im Kanton St.Gallen. Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Anliegen an uns haben. Wenden Sie sich an Ihre Kirchgemeinde.

Oder Sie setzen sich direkt mit der Kantonalkirche, also der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, in Verbindung. Sie finden uns am Oberen Graben 31 in 9000 St.Gallen. Erreichbar sind wir in der Regel werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter 071 227 05 00 oder per Mail unter info@ref-sg.ch.

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Fonds für Entwicklungszusammenarbeit im Ausland

Die St. Galler Kirche unterstützt jedes Jahr zahlreiche Institutionen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren, mit namhaften Beiträgen. Dazu steht der Kantonalkirche der Fonds für Entwicklungszusammenarbeit im Ausland (EA) zur Verfügung.

 

Für die Einreichung von Gesuchen zur finanziellen Unterstützung von Projekten und Institutionen gelten untenstehende Richtlinien. Die Arbeitsstelle WWK und die Kommission WWK prüfen alle Eingänge sorgfältig und erstellen eine Empfehlungsliste für den Kirchenrat. Dieser entscheidet zweimal jährlich über EA-Beiträge.

Beurteilungskriterien
  • Kirchlicher Bezug
  • Gewährleistete Qualitätsprüfung des Projekts
  • Thematische Schwerpunkte
  • Einzelpersonen werden nicht unterstützt. Ausnahme: Personen im Rahmen ökumenischer Austauschprogramme und Stipendien im Rahmen offizieller Kirchen- oder Gemeindebeziehungen können nach Rücksprache mit den Trägern solcher Austauschprogramme gefördert werden.
Benötigte Unterlagen
  • Begleitbrief (persönlich unterschrieben) mit Kurzinformationen zur Trägerschaft und zum Projekt
  • Informationen zur Trägerschaft
  • Projektdokumentation mit Angaben zu:
    • Namen der Trägerschaft
    • Grundlegende Ziele der Organisation
    • Projektziel und Publikum
    • Projektrealisierung
    • Dauer des Projekts, Meilensteine
  • Kosten des Projekts mit folgenden Angaben:
    • Projektkosten
    • Gewünschter Unterstützungsbeitrag
    • Eigenleistung
    • Offenlegung von Unterstützungen durch andere Geldgeber – so weit möglich
    • Bankangaben, Einzahlungsschein
  • Zusätzliche Informationen zur Trägerschaft:
    • Statuten
    • Bilanz und Erfolgsrechnung
    • Letzter Jahresbericht
    • Revisionsbericht

 

Eingabetermine und Verfahren

Die WWK-Arbeitsstelle und die WWK-Kommission prüfen die EA-Gesuche und erstellen eine Empfehlungsliste für den Kirchenrat. Der Kirchenrat entscheidet zweimal jährlich über EA-Beiträge. Bei einem positiven Entscheid wird die Zahlung innert wenigen Tagen ausgelöst.

Die Begutachtung eines Gesuchs nimmt etwa zwei Monate in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Gesuche in der Regel nicht behandelt werden können. 

Letzter Eingabetermin: Ende März für die Sommersitzung, Ende September für die Wintersitzung.

Formular und Einsendung

Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit den benötigten Dokumenten in bitte in Form einer einzigen PDF-Datei per Post oder E-Mail an uns.

Kommission für die Weltweite Kirche
Arbeitsstelle Weltweite Kirche
Oberer Graben 31
9000 St.Gallen

Ein Projekt, das 2017 von uns unterstützt wurde.