Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
       
  Jubiläumsjahr 2003: Warum die St. Galler Kirche feiert  
 

„Im Jubiläumsjahr 2003 will die seit 200 Jahren bestehende Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen ihren Angehörigen und dem ganzen St. Galler Volk bewusst machen, dass sie sich dem Leitsatz „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ verpflichtet weiss. Aktivitäten für gross und klein sollen Gemeinschaft und Solidarität unter den Kirchgemeinden und allen ihren Mitgliedern fördern und stärken“. Unter diesen Gedanken stellt die Evangelisch-reformierte Kirche ihre Festlichkeiten und Aktivitäten vom 1. Dezember 2002 bis zum 1. Dezember 2003.

Weshalb auch die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche feiert
Im Jahr 1803 wurde aus einem bunten Teppich politischer Gebilde auf Geheiss Napoleons der Kanton St. Gallen geschaffen. Im gleichen Zusammenhang entstand aus den Gemeinden und Personen, die im entsprechenden Gebiet reformiert waren, unsere heutige Landeskirche.

Mit den Umwälzungen auf politischer Ebene verloren die bis anhin in die weltlichen Rechte eingebetteten st. gallischen Kapitel und Synodalverbände ihre gesetzliche Grundlage. Weil dies dem kirchlichen Leben in den Gemeinden schaden musste, schien Handeln angezeigt. Deshalb erging am 5. April 1803 „im Namen der reformierten Prediger des Kantons St. Gallen“ an die Tagsatzung des Cantons St. Gallen ein vom St. Galler Dekan Peter Stähelin unterzeichnetes Gesuch um gesetzliche Ordnung des evangelischen Kirchenwesens. Die Behörden wurden darin um den Erlass einer Kirchenverfassung und damit die Ermöglichung einer Cantons-Synode ersucht. Weiter wurde die Errichtung eines Cantons-Kirchenraths und die Einrichtung von Kirchenvorsteherschaften in allen Gegenden gefordert. Mit warmen Worten bat Stähelin die Behörde, sie möge „durch zweckmässige und dem Geiste des Christenthums angemessene Einrichtungen und Ordnungen das Wirken der Diener der Kirche erleichtern“.

Ganz selbstverständlich war es freilich nicht, dass solche Wünsche auf Gehör und Verständnis seitens der weltlichen Behörden rechnen konnten. Denn durch die helvetische Epoche (1798-1803) sah sich die Kirche nicht nur organisatorisch, sondern auch innerlich in Frage gestellt. Vorab dem wohlwollenden Interesse des eigentlichen Gründers und ersten Präsidenten des Kantons St. Gallen, Karl Müller-Friedberg, ist es zu verdanken, dass die Anliegen der Evangelischen positiv aufgenommen wurden. Am 29. Juni 1803 nahm der Grosse Rat das neue Kirchengesetz an, und am 19. und 20. September tagte die erste reformierte Kirchensynode unseres Kantons. Am 20. September fasste sie die nötigen Beschlüsse und vollzog die Wahlen. So trat mit diesem Tag die evangelische Kirche des Kantons St. Gallen ins Leben.

Renate Meyer-Koprio, Präsidentin des Jubiläumskomitees,

 
     
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