| „Im Jubiläumsjahr 2003 will die seit 200 Jahren
bestehende Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
ihren Angehörigen und dem ganzen St. Galler Volk bewusst machen,
dass sie sich dem Leitsatz „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“
verpflichtet weiss. Aktivitäten für gross und klein sollen Gemeinschaft
und Solidarität unter den Kirchgemeinden und allen ihren Mitgliedern
fördern und stärken“. Unter diesen Gedanken stellt die Evangelisch-reformierte
Kirche ihre Festlichkeiten und Aktivitäten vom 1. Dezember 2002
bis zum 1. Dezember 2003.
Weshalb auch die Evangelisch-reformierte
Kantonalkirche feiert
Im Jahr 1803 wurde aus einem bunten Teppich politischer Gebilde
auf Geheiss Napoleons der Kanton St. Gallen geschaffen. Im gleichen
Zusammenhang entstand aus den Gemeinden und Personen, die im entsprechenden
Gebiet reformiert waren, unsere heutige Landeskirche.
Mit den Umwälzungen auf politischer Ebene verloren die bis anhin
in die weltlichen Rechte eingebetteten st. gallischen Kapitel und
Synodalverbände ihre gesetzliche Grundlage. Weil dies dem kirchlichen
Leben in den Gemeinden schaden musste, schien Handeln angezeigt.
Deshalb erging am 5. April 1803 „im Namen der reformierten Prediger
des Kantons St. Gallen“ an die Tagsatzung des Cantons St. Gallen
ein vom St. Galler Dekan Peter Stähelin unterzeichnetes Gesuch um
gesetzliche Ordnung des evangelischen Kirchenwesens. Die Behörden
wurden darin um den Erlass einer Kirchenverfassung und damit die
Ermöglichung einer Cantons-Synode ersucht. Weiter wurde die Errichtung
eines Cantons-Kirchenraths und die Einrichtung von Kirchenvorsteherschaften
in allen Gegenden gefordert. Mit warmen Worten bat Stähelin die
Behörde, sie möge „durch zweckmässige und dem Geiste des Christenthums
angemessene Einrichtungen und Ordnungen das Wirken der Diener der
Kirche erleichtern“.
Ganz selbstverständlich war es freilich nicht, dass solche Wünsche
auf Gehör und Verständnis seitens der weltlichen Behörden rechnen
konnten. Denn durch die helvetische Epoche (1798-1803) sah sich
die Kirche nicht nur organisatorisch, sondern auch innerlich in
Frage gestellt. Vorab dem wohlwollenden Interesse des eigentlichen
Gründers und ersten Präsidenten des Kantons St. Gallen, Karl Müller-Friedberg,
ist es zu verdanken, dass die Anliegen der Evangelischen positiv
aufgenommen wurden. Am 29. Juni 1803 nahm der Grosse Rat das neue
Kirchengesetz an, und am 19. und 20. September tagte die erste reformierte
Kirchensynode unseres Kantons. Am 20. September fasste sie die nötigen
Beschlüsse und vollzog die Wahlen. So trat mit diesem Tag die evangelische
Kirche des Kantons St. Gallen ins Leben.
Renate
Meyer-Koprio, Präsidentin des Jubiläumskomitees,
|