Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

Die Synode

Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche.

Mitglieder

Die Synode besteht aus 180 Synodalen und bildet die Legislative. Ihre Mitglieder werden von den Kirchgemeinden aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder der Kantonalkirche gewählt.

Jeder Kirchgemeinde stehen vorab zwei Sitze zu. Die verbleibenden Sitze werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder verteilt, soweit diese Zahl 1500 übersteigt. Massgebend ist das amtlich veröffentliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung.

Aufgabe

Der Synode obliegt die Sorge für die Lebendigkeit des evangelischen Glaubens. Sie ist verantwortlich für die rechtliche Ordnung und für die organisatorische Gliederung der Kirche und überwacht die Wahrnehmung der kantonalkirchlichen Aufgaben. Die Verhandlungen in der Synode sind in der Regel öffentlich.

Die Synode versammelt sich normalerweise zweimal im Jahr: in der Regel immer am letzten Montag im Juni und am ersten Montag im Dezember statt (vgl. Art. 1 Geschäftsreglement der Synode, GE 61-10).

Vorsynoden

Zur Vorberatung der Sessionen versammeln sich die Synodalen in den Kirchenbezirken zu Vorsynoden. Diese konstituieren sich selbst. Sie haben in der Synode ein Vorschlagsrecht.

Die Vorsynoden treten wie folgt zusammen: 12 Tage vor Synode jeweils am Mittwoch im Toggenburg; 10 Tage vor Synode jeweils am Freitag in St. Gallen; 7 Tage vor Synode jeweils am Montag im Rheintal.

Synodalgruppen

Synodale können sich in Synodalgruppen zusammenschliessen. Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht. Sie konstituieren sich selbst und versammeln sich nach Bedarf. Gegenwärtig gibt es die Synodalgruppen "Offene Kirche" und "Lebendige Kirche".

 


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