Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 
     
  Das Büro der Synode  
 

Die Synode bestellt jedes zweite Jahr in der Sommersession ihr Büro. Der Kirchenschreiber oder die Kirchenschreiberin gehört von Amtes wegen dem Büro als erster Sekretär oder erste Sekretärin an.

 

 
 

Mitglieder

Die Synode wählt in der Reihenfolge:

  1. je einen Stimmenzähler oder eine Stimmenzählerin aus den drei Kirchenbezirken
  2. einen Präsidenten oder eine Präsidentin
  3. einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin
  4. einen zweiten Sekretär oder eine zweite Sekretärin

Die Gewählten übernehmen ihre Funktion unmittelbar nach ihrer Wahl.

 
     
   
     
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