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Die Synode
Die Synode ist in
Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das
oberste Organ der Kantonalkirche.
Mitglieder Die Synode besteht aus 180 Synodalen und bildet
die Legislative. Ihre Mitglieder werden von den Kirchgemeinden aus
der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder der Kantonalkirche
gewählt. Jeder
Kirchgemeinde stehen vorab zwei Sitze zu. Die verbleibenden Sitze
werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder
verteilt, soweit diese Zahl 1500 übersteigt. Massgebend ist das
amtlich veröffentliche Ergebnis der letzten eidgenössischen
Volkszählung.
Aufgabe
Der Synode obliegt die Sorge für die Lebendigkeit
des evangelischen Glaubens. Sie ist verantwortlich für die
rechtliche Ordnung und für die organisatorische Gliederung
der Kirche und überwacht die Wahrnehmung der kantonalkirchlichen
Aufgaben. Die Verhandlungen in der Synode sind in der Regel öffentlich.
Die Synode versammelt
sich normalerweise zweimal im Jahr: in der Regel immer am
letzten Montag im Juni und am ersten Montag im Dezember statt
(vgl. Art. 1 Geschäftsreglement der Synode, GE
61-10). Vorsynoden
Zur Vorberatung der Sessionen versammeln sich
die Synodalen in den Kirchenbezirken zu Vorsynoden. Diese konstituieren
sich selbst. Sie haben in der Synode ein Vorschlagsrecht.
Die Vorsynoden
treten wie folgt zusammen: 12 Tage vor Synode
jeweils am Mittwoch im Toggenburg; 10 Tage vor Synode jeweils
am Freitag in St. Gallen;
7 Tage vor Synode jeweils am Montag im Rheintal.
Synodalgruppen
Synodale können sich in Synodalgruppen zusammenschliessen.
Diese haben in der Synode ein Vorschlagsrecht. Sie konstituieren
sich selbst und versammeln sich nach Bedarf. Gegenwärtig gibt
es die Synodalgruppen "Offene Kirche"
und "Lebendige Kirche".