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Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes
in der Kirche
Eine vom Kirchenrat eingesetzte Arbeitsgruppe
hat Rahmenbedingung zur Gewährleistung des Schutzes der Persönlichkeit
vor emotionalen oder sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld
geschaffen.
Kontaktgruppe
Die vom Kirchenrat eingesetzte Kontaktgruppe bildet
ein Netz von fachlich ausgewiesenen Ansprechpersonen. An sie kann
man sich unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses wenden. Sie ist
da für:
Opfer
Beobachter
potenzielle oder tatsächliche Täter
bei Mobbing, emotionalen oder sexuellen Grenzverletzungen
Die Mitglieder führen Erstgespräche, vermitteln
wenn nötig eine Therapie und leisten Unterstützung beim
Einreichen einer Anzeige. Sie arbeiten vertraulich. Die Kontaktgruppe
achtet darauf, dass Opfer und Täter nie von der gleichen Person
beraten werden.
Kinderschutzzentrum
St. Gallen, Anlauf- und Beratungsstelle, Postfach 226, Falkensteinstrasse
84, 9006 St. Gallen, Tel. 071 243 78 02, Fax. 071 243 78 18
Richtlinien
Der Kirchenrat hat Richtlinien erlassen,
welche das Vorgehen von Kirchenvorsteherschaften, Kommissionen und
anderen vorgesetzten Stellen bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes
regeln.
In den nächsten drei Jahren sollen
möglichst alle mitarbeitenden Gremienmitglieder in der Kirche
dafür sensibilisiert und geschult werden, emotionale und sexuelle
Übergriffe als solche zu erkennen, darüber zu reden und
angemessen reagieren zu können. Die Evangelisch-reformierte Kirche
arbeitet dazu eng mit der Fachstelle
mira zusammen.
Verantwortung für die Koordination
der Aktivitäten
für Prävention und Weiterbildung hat Paul Baumann
Adressen der
Mitglieder der begleitenden Kommission Persönlichkeitsschutz