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Seelsorgerat sagt zweimal Nein
An seiner Herbsttagung in Speicher hat sich der Seelsorgerat des Bistums St. Gallen einstimmig gegen das revidierte Asylgesetz und gegen das neue Ausländergesetz ausgesprochen.
Zentraler Zweck der Asylpolitik ist der Schutz von Schutzbedürftigen. In einem fairen Asylverfahren wird diese Schutzbedürftigkeit geprüft. Der Seelsorgerat mit rund 40 Mitgliedern aus allen Dekanaten des Bistums St. Gallen zeigt sich besorgt darüber, dass die schweizerische Gesetzgebung die Gesuchsteller automatisch unter Missbrauchsverdacht stellt. So werden Verletzungen des Schutzes von Menschen in Notsituationen in Kauf genommen. Die Vorlagen vom 24. September nützen negative Gefühle in der Bevölkerung aus, um unverhältnismässige Massnahmen durchzusetzen. Missbrauchsbekämpfung darf nicht auf Kosten der Menschenwürde übertrieben werden, wie es in diesen Gesetzen der Fall ist.
Politisch verfolgte und traumatisierte Flüchtlinge können oft nicht innert 48 Stunden Identitätspapiere vorlegen und ihre Schutzbedürftigkeit beweisen, wie es das revidierte Asylgesetz verlangt. Abgewiesene Flüchtlinge werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen, dies gilt sogar für Kinder ohne Eltern. Statt Nothilfe können abgewiesene Flüchtlinge bis zu zwei Jahren Beugehaft erhalten, Kinder und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren bis zu einem Jahr in Ausschaffungshaft gesteckt werden. Das neue Ausländergesetz wird vom Seelsorgerat ebenfalls abgelehnt. Unter anderem weil Nicht-EU/EFTA-Bürger(innen) ungleich behandelt werden. Hindernisse beim Familiennachzug behindern eine erfolgreiche Integration von ausländischen Familien.
Das Engagement für die Würde jedes Menschen stellt einen zentralen Wert unseres christlichen Glaubens, aber auch unseres Rechtssystems dar. Der Seelsorgerat hat mit Befremden davon Kenntnis genommen, wie kirchliches Engagement für die Schwachen in der Abstimmungskampagne schlecht gemacht wird. Wer sich für Schutzbedürftige einsetzt wird des naiven Gutmenschentums bezichtigt und mit Hohn bedacht. Dass die Kirchen teilweise vom Asylwesen leben und dadurch ein persönliches Interesse daran haben, dass Missbräuche nicht beseitigt werden, kann nur als absurd bezeichnet werden.
(Seelsorgerat des Bistums St. Gallen, i.V. Alex Hautle, Präsident)
Mitgeteilt von der Informationsstelle des Bistums St. Gallen, Sabine Rüthemann.