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St. Galler Kirchen fordern Menschenwürde
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Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen und die Bistumsleitung der Diözese St. Gallen unterstreichen in einer gemeinsamen Stellungnahme nocheinmal ihr Nein zum revidierten Asylgesetz. Es sei ein berechtigtes Anliegen, den Missbrauch im Asylbereich zu bekämpfen, doch dürfe nicht in der vorgeschlagenen Form auf Kosten der Menschenwürde übertrieben werden. |
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Gemeinsame Stellungnahme des Kirchenrats der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen und der Bistumsleitung zum 24. September
Kirchenrat und Bistumsleitung sind besorgt über die vorgeschlagene Asylgesetzgebung und den Verlauf der öffentlichen Diskussion. Die übertrieben harten Massnahmen gegenüber schutzsuchenden Menschen sind mit christlichen Grundwerten nicht vereinbar und brechen mit der humanitären Tradition der Schweiz. Der Schutzgedanke wird einseitig der Missbrauchsbekämpfung untergeordnet. Die Menschenwürde wird verletzt.
Die Mitarbeitenden der beiden Kirchen und ihrer Hilfswerke kennen aus ihrer Tätigkeit in Pfarreien und Kirchgemeinden, Gefängnissen, Rechts- und Rückkehrberatungen viele Einzelschicksale aus eigener Erfahrung. Das ist der Grund, warum sie auf diese Abstimmung hin ein so hohes Engagement zeigen. Was in nüchternen Gesetzesartikeln noch akzeptabel tönen mag, erweist sich in vielen Einzelschicksalen, darunter auch von Kindern und Familien, als unmenschlich. Viele Menschen in der Bevölkerung merken erst, wenn sich ein Fall in ihrem Bekanntenkreis abspielt, welche menschlichen Dramen solche Gesetze in der Realität bewirken.
Harte Massnahmen treffen auch die Falschen, unter anderem echte Flüchtlinge. 40 bis 50% der Rekursanträge der Ostschweizer Asyl-Rechtsberatungsstelle werden von den staatlichen Rekursinstanzen gutgeheissen. Es muss also immer auch mit Fehlentscheiden gerechnet werden. Das vorgeschlagene Asylgesetz trägt dem zu wenig Rechnung.
Die St. Galler Kirchenleitungen lehnen das revidierte Asylgesetz auch wegen der Verletzung von rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Normen ab: Sie sehen in der vorgeschlagenen Verschärfung der Asylpraxis einen nicht tolerierbaren Abbau der Rechte von Asylsuchenden, auch jener von echten Flüchtlingen. Das Ausländergesetz enthält viele positive Bestimmungen und fördert Integrationsanstrengungen der hier arbeitenden und lebenden Ausländer. Leider enthält auch dieses einen Katalog von ungerechtfertigt scharfen Zwangsmassnahmen, die nach Meinung prominenter Juristen gegen Verfassungs-, Völker- und Kinderrecht verstossen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein nicht-krimineller Schüler von 15 Jahren, nur um seinen Willen zu brechen, bis zu einem Jahr lang eingesperrt werden darf.
Menschenwürde ist ein zentraler Wert des christlichen Glaubens, unserer Kultur und unseres Rechtssystems. Es gibt keine Humanität und keine lebenswerte Gesellschaft, wenn deren Gesetzgebung im Widerspruch steht zu ethischen Werten.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet beides: Das Gesetz soll Schutzbedürftigen Schutz bieten und Missbräuche bekämpfen. Diese Vorlagen aber nützen negative Gefühle in der Bevölkerung aus und setzen unverhältnismässig nur auf Missbrauchsbekämpfung.
Die Bistumsleitung und der Evangelisch-reformierte Kirchenrat erachten es als ihre Pflicht, die Stimmberechtigten nachdrücklich auf die Problematik dieser Vorlagen aufmerksam zu machen und ihre grosse Besorgnis auszudrücken. |
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Fischer / Rüthemann; Arbeitsstelle Kommunikation,
30.08.2006 |
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