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NEIN zu Asylgesetz und Ausländergesetz. JA zu Menschenwürde und Rechtsstaat. Stellungnahme zur Abstimmung vom 24. September 2006
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sagt NEIN zu Asylgesetz und Ausländergesetz. JA zu Menschenwürde und Rechtsstaat.
„Nein zu Asylgesetz und Ausländergesetz. Ja zu Menschenwürde und Rechtsstaat“: Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen ist sehr besorgt über die aktuellen Tendenzen in der Ausländergesetzgebung. Asylgesetzrevision und das neue Ausländergesetz wurden im Verlauf der parlamentarischen Beratung mit Bestimmungen angereichert, welche die Bekämpfung von Missbrauch als oberstes Ziel definieren. Diese von Misstrauen geprägte Haltung gegenüber schutzsuchenden Menschen ist mit christlichen und bürgerlichen Grundwerten nicht vereinbar und bricht mit der humanitären Tradition der Schweiz.
Besonders bedauert der Kirchenrat aber auch, dass im revidierten Asylgesetz in eineinhalb Jahrhunderten erarbeitete rechtsstaatliche Prinzipien preisgegeben werden sollen: Dass Gesuchsteller, welche innert 48 Stunden keinen Reisepass vorweisen können, nicht zum Verfahren zugelassen werden, ist rechtsstaatlich sehr bedenklich. Im Einklang mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK rechnet der Kirchenrat bei der Annahme des Gesetzes mit einer weiteren Verschärfung der Asylpraxis des Bundes und lehnt es deshalb ab. Der Schutzgedanke wird der Missbrauchsbekämpfung geopfert.
Das Ausländergesetz fördert und belohnt die Integrationsanstrengungen der hier arbeitenden und lebenden Ausländer. Die Bevorzugung von europäischen Einwanderern gegenüber aussereuropäischen ist sachlich nachvollziehbar und entspricht dem mit den bilateralen Verträgen mit der EU eingeschlagenen Weg. Leider enthält es ebenfalls einen Katalog von ungerechtfertigt scharfen Zwangsmassnahmen, welche bei ihrer Umsetzung gegen Völkerrecht – beispielsweise gegen die UNO-Kinderkonvention – verstossen. Insgesamt erscheint dem Kirchenrat deshalb auch diese Vorlage als unannehmbar.
Markus Bernet; Arbeitsstelle Kommunikation,
25.07.2006