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Stellungnahmen des SEK zum Asylgesetz und zum Ausländergesetz
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Nein zum Asylgesetz. Ja zu Menschenwürde und Rechtsstaat, unterschrieben vom Schweiz. Evang. Kirchenbund (SEK), der Schweiz. Bischofskonferenz und dem Schweiz. Israelitischen Gemeindebund. Im weiteren lesen Sie die SEK-Medienmitteilung 'Ausländergesetz unbefriedigend'. Dritter Teil: Auch die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) unterstützt die Positionen des Rates der SEK zum Asyl- und zum Ausländergesetz. |
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Das Asylgesetz erschwert Verfolgten den Zugang zum Asylverfahren, statt ihnen Schutz zu gewähren, stellt abgewiesene Asylsuchende ohne Sozialhilfe auf die Strasse und schafft mehr Sans-Papiers. Deshalb lehnen der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) das Asylgesetz klar ab.
Das revidierte Asylgesetz, das am 24. September 2006 zur nationalen Volksabstimmung gelangt, regelt den Umgang der Schweiz mit Menschen auf der Flucht. Der Kirchenbund, die Bischofskonferenz und der Israelitische Gemeindebund sprechen sich vehement gegen die neue Nichteintretensregelung bei Asylgesuchen und den Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylsuchende, gegen die störende Ungleichbehandlung von Härtefällen und die Menschwürde missachtenden, untauglichen Zwangsmassnahmen aus. Sie setzen sich entschieden für die humanitäre Aufnahme und den Schutz von Verfolgten sowie den weiteren Zugang zur Sozialhilfe für alle Asylsuchenden ein.
Diese wesentlichsten Anliegen, welche SEK, SBK und SIG zum Asylgesetz an das Parlament und seine Kommissionen gerichtet haben, sind vom Parlament nicht in das revidierte Gesetz aufgenommen worden. Einzig das Grundrecht auf Nothilfe fand nach Intervention des Bundesgerichts wieder Aufnahme in das Gesetz. Die zur Abstimmung gelangende Vorlage steht somit in wichtigen Punkten im Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz mit ihren christlich-jüdischen Werten.
Der SEK, die SBK und der SIG bekräftigen mit ihrer Ablehnung des Asylgesetzes ihre bisherige Position und wollen mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme eine Orientierungshilfe leisten. In den vergangenen Jahren haben sie sich kontinuierlich zur Gesetzgebung im Migrations- und Asylbereich geäussert und sich dabei für den Schutz der Menschenwürde sowie christlicher und jüdischer Werte eingesetzt. Der SEK, die SBK und der SIG äussern sich zum Asylgesetz auch in dankbarer Anerkennung des unermüdlichen Einsatzes all jener Menschen - besonders auch vieler Frauen - die sich in den Gemeinden und in den Hilfswerken seit Jahren und oft ehrenamtlich für die Begleitung und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Asylsuchenden engagieren.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begründen SEK, SBK und SIG ihre Ablehnung des Asylgesetzes. Der Gemeinsame Text «Nein zum Asylgesetz. Ja zu Menschenwürde und Rechtsstaat» kann von www.sek.ch herunter geladen oder als Broschüre bestellt werden.
In einer zweiten Stellungnahme zum Ausländergesetz begrüsst der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) die Regelung der Integration von Migrantinnen und Migranten auf Gesetzesstufe. Zugleich hegt er dem Gesetz gegenüber Vorbehalte und äussert seine Ablehnung in jenen Punkten, in welchen es die Menschenwürde tangiert
Der SEK nimmt dem Ausländergesetz gegenüber eine differenzierte Haltung ein. Er begrüsst am neuen Gesetz, über das am 24. September 2006 die Schweizer Bevölkerung abstimmen wird, dass es die Integration von Migrantinnen und Migranten auf Gesetzesstufe festschreibt und Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel schützt.
Kritisch beurteilt der SEK hingegen, dass Menschen, die eine Aufenthaltsbewilligung dank einer Heirat erhalten haben und sich dann als Opfer ehelicher Gewalt trennen lassen, weiterhin nur schwer eine definitive Aufenthaltsbewilligung erhalten. Für zwiespältig hält der SEK auch die unterlassene Erleichterung des Familiennachzugs für Migrantinnen und Migranten mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung sowie die eingeschränkte Zulassung von Menschen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten.
Auf gänzliche Ablehnung stösst beim SEK schliesslich, dass das Gesetz keine verbindliche Härtefallregelung für Sans-Papiers vorsieht und dass die darin formulierten Zwangsmassnahmen gegen die Menschenwürde verstossen. Für unzulässig hält es der SEK zudem, dass mit dem grossen Ermessensspielraum, der den kantonalen Behörden eingeräumt wird, Ungleichbehandlungen in Kauf genommen werden.
Der SEK bittet darum, bei der Urteilsbildung zum Ausländergesetz sowohl diese unterstützenden als auch kritischen Überlegungen zu berücksichtigen.
In einer Stellungnahme begründet der SEK seine Haltung zum Ausländergesetz. Der Text «Ausländergesetz: integrieren, schützen, gleich behandeln» kann herunter geladen oder als Broschüre bestellt werden.
Auch die Abgeordnetenversammlung des SEK unterstützt die Positionen des Rates SEK zum Asyl- und zum Ausländergesetz:
Vom 18. bis 20. Juni sind in St. Gallen die Delegierten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zu ihrer Sommer-Abgeordnetenversammlung zusammengekommen. Nach einer ausführlichen Debatte hat die nationale Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchen die vor kurzem publizierte gemeinsame Stellungnahme des Rates SEK, der Bischofskonferenz (SBK) und des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) zum Asylgesetz sowie die Stellungnahme des Rates SEK zum Ausländergesetz mit einer Deklaration klar unterstützt.
Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürchtet bei Annahme des Asylgesetzes eine weitere Verschärfung der Asylpraxis des Bundes, und einen Abbau der Rechte der schutzbedürftigen Asylsuchenden. Damit würde der Zugang zur Schweiz als Asylland für Hilfesuchende weiter begrenzt.
Das Ausländergesetz regelt viele Bereiche neu und klarer. Es weist aber auch zahlreiche Mängel auf. Es behandelt nicht alle Ausländer gleich. Es bringt keine Verbesserung für die Integration der Ausländer. Es verschärft die Zwangsmassnahmen. Es schützt die Gewaltopfer zuwenig. Es regelt den Familiennachzug zu streng. Es bringt auch keine Lösung für die Sans-Papiers in der Schweiz.
Das Evangelium Jesu Christi ruft Christinnen und Christen zur Verwirklichung von mehr Mitmenschlichkeit (Nächstenliebe). Die beiden Vorlagen tragen dazu nur wenig bei. Die Abgeordnetenversammlung des SEK bittet die Schweizer Bevölkerung die Argumente bei der Abstimmung am 24. September 2006 zu berücksichtigen. |
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Medienmitteilungen; Arbeitsstelle kirchliche Erwachsenenbildung,
15.06.2006 |
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Weiterführender Link:
SEK Homepage |
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