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Der St. Galler Kirchenrat unterstützt HEKS-Referendum - reale Not der Flüchtlinge wird ausgeblendet
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen unterstützt das Referendum des HEKS gegen die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes ideell und logistisch. Für die Begründung verweist er auf die vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) und vom HEKS vorgebrachten humanitären und menschenrechtlichen Argumente.
HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, sagt nein zu einem Gesetz, das die reale Not der Flüchtlinge ausblendet, sie in Gefahr bringt oder dem Elend überlässt. Mit dem revidierten, von Verschärfungen geprägten Asylgesetz steht die humanitäre Tradition der Schweiz auf dem Prüfstand. Einem Asylgesetz, das nicht den Schutz, sondern die Missbrauchsbekämpfung an erste Stelle setzt, kann HEKS nicht zustimmen. Asylrecht ist dem Schutzgedanken verpflichtet. Dieser wird geopfert, wenn Verfolgte ohne Pass oder Identitätskarte grundsätzlich vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Damit verliert die Missbrauchsbekämpfung jegliches Augenmass
Sozialhilfestopp für Abgewiesene
Alle Abgewiesenen sollen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Ausnahmen für besonders Verletzliche werden nicht gemacht. Selbst alte und kranke Personen, Familien mit Kindern, allein stehende oder schwangere Frauen werden auf die Strasse gestellt – und damit in die Illegalität, Nothilfe und Verelendung getrieben. Es widerspricht dem christlichen Verständnis von Menschenwürde, wenn Verfolgte – auch wenn sie nicht als solche anerkannt werden – so entwürdigend behandelt werden. Bereits jetzt sind Asyl Suchende mit Nichteintretensentscheid vom Fürsorgeausschluss betroffen und müssen auf der Strasse leben. Sie dürfen nicht Menschen zweiter Klasse sein, auch sie haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben.
Hans Ruedi Fischer; Arbeitsstelle Kommunikation,
23.12.2005