Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen
 

St. Galler Synode vom 5.12.05: Scharf beobachtete „St. Galler Erklärung“



 
Die Evangelisch-reformierte St. Galler Synode hat am Montag, 5. Dezember 2005 mehrheitlich „zustimmend“ vom Text der „St. Galler Erklärung für das Zusammenleben der Religionen und den interreligiösen Dialog Kenntnis genommen“. Das Geschäft gedieh, nicht ganz unerwartet, zum parlamentarischen Schwerpunkt der Wintersitzung. Acht Voten gab es zum Eintreten, weitere elf Wortmeldungen in der Detailberatung.
 
St. Galler Erklärung
Der Kirchenrat hatte die Synode um „zustimmende Kenntnisnahme“ der zum Abschluss der interreligiösen Dialog- und Aktionswoche „ida“ im September von ihm mitgetragenen „St. Galler Erklärung“ ersucht. Pfarrer Jakob Bösch als Sprecher des Kirchenrates sah in diesem von verschiedenen Persönlichkeiten aus Kirche und Politik unterzeichneten Papier eine „Bereitschaftserklärung“, den eingeschlagenen Weg des Dialogs weiter zu gehen. Weil in keinem anderen Parlament (Grosser Rat, Katholisches Kollegium, St. Galler Gemeinderat) trotz prominenter Beteiligung von Erstunterzeichnenden die Erklärung beraten und besprochen wurde, glaubte Christoph Bose, Uznach, es genüge, wenn sich der Kirchenrat, nicht aber die Synode, hinter dieses Anliegen stelle. Die Abwägungen in der über eine Stunde dauernden Debatte hatten sowohl glaubensmässigen als auch konfessionellen und politischen Charakter. Kirchenratspräsident Pfarrer Dr. Dölf Weder begrüsste den Diskurs, der in der Synode sowohl theologische als auch gesellschaftspolitische Fragen zu erörtern erlaube und gegenüber der Öffentlichkeit ein wichtiges Zeichen setze. Was der Rapperswiler Synodale René Mohn als „Zeichen des Mutes“ eingefordert hatte, nämlich „zustimmende Kenntnisnahme“ wurde schliesslich von einer deutlichen Mehrheit der Synode mitgetragen.

Konfirmationsvoraussetzungen
Pfarrer Ueli Friedinger, Oberhelfenschwil, wollte seinen ursprünglich als Motion eingereichten Vorstoss zur Klärung der Voraussetzungen für Konfirmandenunterricht und Konfirmation in ein Postulat verwandelt wissen, weil dieser Weg ein kreativeres Weiterarbeiten erlaube. Der für das Ressort Religionsunterricht, Familien und Kinder verantwortliche Kirchenrat, Pfarrer Martin Schmidt, Berneck, signalisierte die Bereitschaft des Kirchenrats, das Anliegen in einem breiten Kontext von Religionsunterricht, Gottesdienstgestaltung und kirchlicher Jugendarbeit anzugehen. „Es kann nicht sein, dass wir Jugendliche konfirmieren, die noch nie eine Kirche von innen gesehen haben“, lautete Schmidts Kommentar.

Lohnanpassung
Das letztmals von Kirchenrat Alfred Friedauer mitverantwortete Budget der Kantonalkirche – der Finanzchef tritt auf Ende der Legislatur zurück – sieht einen Rückschlag von 80'000 Franken vor, nachdem in der vergangenen Woche der Kantonsrat dem Staatspersonal eine Lohnanpassung von 1,5 Prozent zugesprochen hat und die Kantonalkirche reglementsgemäss gleich zieht. Die Verträge für die Seelsorge an den Regionalspitälern des Kantons St. Gallen sind noch nicht unter Dach und Fach; eine Reserve von 100'000 Franken wurde dafür bereit gestellt. Die Neuregelung führt zu einer Entlastung der Standortgemeinden und des Finanzausgleichsfonds in ähnlichem Umfang. Auch im Jahr 2006 soll eine Zentralsteuer von 3,1% (2,6% ordentliche Zentralsteuer und 0,5% Entwicklungszusammenarbeit Inland und Ausland) erhoben werden.

Dem Referendum unterstellt
Das Reglement über den Finanzausgleich hat an der Winterssession nach exakt fünfjährigen Beratungen in verschiedenen Gremien die Hürde der 2. Lesung genommen, ebenso die Neuregelung des Dienstverhältnisses von Pfarrpersonen. Für beide Geschäfte läuft nun die Referendumsfrist.
Nach der nationalen Abstimmung über den Mutterschaftsurlaub wurden Anpassungen der kirchlichen Reglemente nötig. Die Kantonalkirche will sich auch hier nach den Regelungen des Kantons richten. Demnach erhält jede werdende Mutter im Kirchendienst (Pfarrerin, Gemeindehelferin, Katechetin) einen bezahlten Urlaub von 16 Wochen; falls sie die Stelle nach der Geburt nicht wieder antritt, steht ihr eine Mutterschaftsentschädigung für 16 Wochen zum Ansatz des bisherigen Lohnes zu.
 
Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
05.12.2005

 
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 St. Galler Erklärung
 
 
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