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Vorschau auf die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen
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Konfirmandenunterricht keine Nebensache: Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen trifft sich am Montag, 5. Dezember im Grossratssaal auf der St. Galler Pfalz zu ihrer Wintersession. Die Traktandenliste umfasst 13 Geschäfte. |
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Pfarrer Ueli Friedinger, Oberhelfenschwil, macht sich im Auftrag der Neckertaler Kirchgemeinden in einer Motion für eine Änderung der Kirchenordnung stark. Zur Diskussion gestellt werden die Voraussetzungen für Konfirmandenunterricht und Konfirmation. Bei der Festlegung einer Anzahl von Jugendgottesdiensten und vor allem deren Kontrolle müsse eine bessere institutionelle Absicherung möglich sein, lautet das Anliegen.
Gastgeberin
Das Budget der Kantonalkirche sieht einen Rückschlag von 20'000 Franken vor. Für die Seelsorge an den Regionalspitälern des Kantons St. Gallen hat der Kirchenrat eine Reserve von 100'000 Franken eingebaut. Die Neuregelung führt zu einer Entlastung der Standortgemeinden und des Finanzausgleichsfonds in ähnlichem Umfang. Im Juni 2006 ist die St. Galler Kirche Gastgeberin für die Delegierten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK). Sie ist bereit, für die Ausrichtung dieses Anlasses 30'000 Franken auszugeben.
Rollende Finanzplanung
Der Kirchenrat hat beschlossen, an Stelle einer aufwändigen Finanzprognose eine rollende Finanzplanung mit fünfjähriger Perspektive vorzulegen. Die Aufwendungen der nächsten fünf Jahre bewegen sich im Rahmen einer normalen Fortschreibung. Neue Aufgaben sind derzeit keine geplant; ein Wegfall bisheriger Tätigkeiten auch nicht. Auch im Jahr 2006 soll eine Zentralsteuer von 3,1% (2,6% ordentliche Zentralsteuer und 0,5% Entwicklungszusammenarbeit Inland/Ausland) erhoben werden.
Zweite Lesungen
Das an der Sommersynode 2005 genehmigte Reglement über den Finanzausgleich hat während der Verhandlungen mit dem kantonalen Finanzdepartement Änderungen erfahren; gegenüber der ersten Lesung wurden Modifizierungen nötig. Nach einer nun traktandierten 2. Lesung, dem Ablauf der Referendumsfrist und nach Genehmigung durch das zuständige Departement soll es auf 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden. Ebenfalls in die zweite Lesung kommt die Neuregelung des Dienstverhältnisses von Pfarrpersonen, die auf 1. Juli 2006 rechtskräftig werden soll.
Mutterschaftsurlaub
Nach der nationalen Abstimmung über den Mutterschaftsurlaub will der Kirchenrat in Anpassung an die Regelung des Kantons auf 1. Januar 2006 die entsprechenden kirchlichen Reglemente ändern. Demnach erhält jede werdende Mutter im Kirchendienst einen bezahlten Urlaub von 16 Wochen; falls sie die Stelle nach der Geburt nicht wieder antritt, steht ihr eine Mutterschaftsentschädigung für 16 Wochen zum Ansatz des bisherigen Lohnes zu.
Namensanpassungen
Zusammenschlüsse Politischer Gemeinden im Kanton St. Gallen haben Auswirkungen auf den Umfang der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden, jedoch nicht auf deren Bestand. Die Politischen Gemeinden Nesslau und Krummenau haben per 1. Januar 2005 zur Gemeinde Nesslau-Krummenau fusioniert. Dies hat zur Folge, dass in der Kirchenordnung Angaben zu den drei Kirchgemeinden Nesslau, Krummenau und Ennetbühl entsprechend der neuen politischen Namensgebung angepasst werden müssen.
Spürbar werden
Der Kirchenrat bittet die Synode um zustimmende Kenntnisnahme der zum Abschluss der interreligiösen Dialog- und Aktionswoche „ida“ im September veröffentlichten „St. Galler Erklärung für das Zusammenleben der Religionen und den interreligiösen Dialog“. Darüber hinaus soll in den Kirchgemeinden die Erklärung ins Gespräch gebracht und allerorts so wirksam wie möglich spürbar werden.
Öffentliche Verhandlungen
Die von Synodalpräsident Pfr. Dr. Frank Jehle geleiteten Verhandlungen im Grossratssaal auf der Pfalz in St. Gallen sind öffentlich. Die Tagung wird um 08.30 Uhr mit einer Besinnung von Kirchenratsvizepräsidentin Margrit Eggenberger eröffnet. |
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Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
29.11.2005 |
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Übersicht im Bereich: Arbeitsstelle Kommunikation,
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