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„Kommerz kann nicht unser oberster Wert sein“

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St. Galler Kirchenbehörden gegen die schrittweise Einführung der Sonntagsarbeit:
Das Bischöfliche Ordinariat, der katholische Administrationsrat und der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sind sich darin einig, dass bei der Volksabstimmung vom 27. November 2005 die Änderung des eidgenössischen Arbeitsgesetzes verworfen werden soll. |
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Wie die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) und der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes in einem gemeinsamen Auftritt wehren sich auch die kantonalen St. Galler Kirchenbehörden gegen die schrittweise Einführung der Sonntagsarbeit. Bei ihrer traditionellen gemeinsamen Sitzung, die dieses Jahr am 24. Oktober statt fand, entschlossen sich die Behördevertreter zu einem gemeinsamen Appell an die stimmberechtigte St. Galler Bevölkerung beider Konfessionen. „Kommerz kann nicht unser oberster Wert sein“, wurde an der Zusammenkunft festgestellt. Die Kirchen wollen mit ihrer Nein-Empfehlung nicht gesellschaftliche Entwicklungen und das Freizeitverhalten verteufeln, sondern dazu beitragen, dass das Kulturgut Sonntagsruhe nicht leichtfertig preisgegeben wird. Kirchenbund und Bischofskonferenz gaben in ihrer gemeinsamen Broschüre zu bedenken: «Der Sonntag muss gerade einer modernen Gesellschaft wertvoll sein. Den Sonntag zu bewahren und nur so weit als nötig in die üblichen Strukturen einzupassen, gilt als eine allgemeine Aufgabe, unabhängig von kirchlicher, religiöser oder politischer Orientierung. Mit dem Sonntag sind zentrale, weit über den religiösen Bereich hinausgehende Werte verbunden, für die sich die Kirchen einsetzen und die nicht zur Disposition gestellt werden dürfen.» Die St. Galler Kirchenvertreter schliessen sich diesen Argumenten an.
Geschätzte Partner
Die beiden St. Galler Kirchen sind auf vielen Gebieten geschätzte Partner des Kantons und seiner Departemente. So wurde mit Genugtuung vom Ausbau des Kirchlichen Sozialdienstes (ksd) an den Berufsschulen Kenntnis genommen. Das Erziehungsdepartement und beide Kirchen tragen gemeinsam Verantwortung für diesen wichtigen Zweig sozial-diakonischer Arbeit; zur Zeit wirken fünf Frauen und vier Männer über den ganzen Kanton; im kommenden Jahr soll das Angebot flächendeckend gemacht werden können. Kirchliche Fachleute wirken in der Arbeitsgruppe „Ethik Oberstufe“ mit, deren Modelle demnächst in eine interne Vernehmlassung gehen. Da 75 Prozent der Jugendlichen aus christlichem Haus stammen, wollen die Kirchen sich dafür einsetzen, dass auch Religionspädagogik Teil der Allgemeinpädagogik bleibt. Mit dem Gesundheitsdepartement sind Fragen um die künftige Finanzierung der Spitalseelsorge in den Regionen und der Gestaltung der Seelsorge am Kinderspital St. Gallen in Klärung. Das gemeinsam getragene Seelsorgeangebot am Transitzentrum Altstätten dürfte an Bedeutung gewinnen, weil die Aufenthaltsdauer der 80 Betroffenen zunimmt. Zum Thema Neukonzeption „Psychologische Erste Hilfe“ bekräftigen die St. Galler Kirchen ihr Angebot, kompetent seelsorglich tätig zu werden, wenn es die Umstände erfordern.
Dieser Text wird von Hans Ruedi Fischer gemeinsam verantwortet mit Sabine Rüthemann, Informationsbeauftragte des Bischöflichen Ordinariates. |
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Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
26.10.2005 |
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Weiterführender Link:
http://www.nein-zur-sonntagsarbeit.ch - die Webseite der Gegner Weiterführende Infos als Dateidownload:
Zur traditionellen Zusammenkunft der kirchlichen Behörden |
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