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Revision der Sozialhilfe-Richtlinien
Zusammen mit sechs andern Ostschweizer Kantonen beabsichtigt der Kanton St.Gallen, die neuen gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien gemäss eigener Regelungen umzusetzen.
Die Interessengemeinschaft Sozialhilfe für den Kanton St.Gallen, der auch die Evang-ref. Kirche des Kantons St.Gallen / Arbeitsstelle Diakonie angehört, betrachtet die Ausgestaltung dieser Regelungen aus Sicht der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. Sie befürchtet, dass in vielen Fällen die bereits knappen Sozialhilfeleistungen gekürzt werden, ohne dass die integrationsfördernden Zulagen auch tatsächlich ausgerichtet werden, wie die SKOS es in den neuen Richtlinien vorsieht.
Die Ostschweizer Kantone setzen nach ihrer Ansicht zu sehr auf Kann-Formulierungen statt auf die Rechtssicherheit der Betroffenen. Ausserdem kritisiert die IG namentlich die vorgesehene Streichung der Integrationszulage bei alleinerziehenden Eltern, die wegen der Kinderbetreuung keiner ausserhäuslichen Tätigkeit nachgehen können.
Die IG schlägt ein Monitoringsystem und eine Ombudsstelle vor, damit die Auswirkungen der Revision in der Praxis überprüft und nötige Korrekturen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Sozialhilfe soll menschlichen und fachlichen Ansprüchen genügen.