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Evangelisch-reformierte Synode tagte in Walenstadt
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Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen regelt die Dienstverhältnisse von Pfarrpersonen neu. Zudem werden Mitarbeitergespräche obligatorisch. |
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Künftig sollen Pfarrpersonen von der Kirchgemeindeversammlung nicht mehr auf eine vierjährige Amtszeit, sondern auf Dauer gewählt werden. Über die Änderung und Auflösung eines Dienstverhältnisses entscheidet aber fortan die Vorsteherschaft. Erst über eine allfällige Abwahl des Pfarrers hat dann letztlich die Versammlung der Kirchbürger zu befinden. Dies hat die Synode am 27. Juni an ihrer Sommersitzung in Walenstadt in erster Lesung mit grosser Mehrheit beschlossen.
Kirchenratspräsident Dölf Weder hatte für die Vorlage geworben, weil sie die nötige Flexibilität im Blick auf den neuen Finanzausgleich ermögliche. Die gemeinsame Gemeindeleitung durch Pfarrpersonen und Vorstände bleibe bestehen und die Freiheit der Verkündigung gewahrt. Wohl gäbe es eine Akzentverschiebung im Berufsbild, jedoch keine grundlegende Änderung des Amtsverständnisses: Eine Anstellung und Entlassung direkt durch die Vorsteherschaft ist nicht vorgesehen. Zudem gäbe es grosszügig bemessene Fristen und die Möglichkeit zur Krisenintervention.
Pfarrer Felix Marti aus Flawil kritisierte die Vorlage. Mit ihr würden aus Pfarrpersonen eher einfache Ruderer als erfahrene Steuerleute. Anstatt wie bisher gemeinsam das Kirchenschiff zu leiten, müssten Pfarrer künftig tun, was die Mehrheit wolle. Das Pfarramt komme damit auch ökumenisch unter Druck, wenn es Leitungsfunktionen verliere. Pfarrer Markus Roduner aus Lichtensteig warnte vor der Zunahme einer Arbeitgeber- und Arbeitnehmermentalität und befürchtete eine schleichende Gewichtsverlagerung.
Nebst der Vorlage selbst nahm die Synode auch zwei Änderungsanträge grossmehrheitlich an: Einerseits sollen die geplanten Mitarbeitergespräche anstatt fakultativ, obligatorisch werden. Zum anderen wird abgewählten Pfarrpersonen die Möglichkeit zu einem Abschiedsgottesdienst gegeben.
Finanzen transparenter machen
Für wenig Differenzen sorgte dagegen die Vorlage zum neue Finanzausgleich. Mit ihr bekommt die Kantonalkirche Steuerungsmöglichkeiten, um auf allfällige Steuerrückgänge reagieren zu können. Der neue Finanzausgleich soll einfach, nachvollziehbar und berechbar sein - sowie grosszügig für finanzschwache Gemeinden, erklärte Kirchenrat Alfred Friedauer. Er sei kein Instrument zur Strukturbereinigung oder zur Fusion von Gemeinden, denn gerade kleinere Gemeinden profitierten: St. Galler Kantonalkirche will und kann sich kleine Kirchgemeinden leisten.
Künftig wird daher nicht mehr zwischen dem direkten und dem indirekten Finanzausgleich unterschieden, sondern neu vier Beitragsarten eingeführt. Kirchgemeinden, die durch aufgelaufene Defizite eine Unterbilanz ausweisen, sollen einmalig mit einem Sanierungsbeitrag aus dem Finanzausgleichsfonds unterstützt werden.
Nebst ihren beiden Haupttraktanden hat die Synode einen neuen Vizedekan für den Kirchenbezirk Toggenburg gewählt, Pfarrer Heinz Fäh aus Jona, sowie die Jahresrechnung 2004 genehmigt. Neben der Freude über einen Überschuss von 351.000 Franken, äusserte Kirchenrat Alfred Friedauer aber auch Sorge, weil sich die steuerliche Entwicklung in den Regionen unterschiedlich darstelle: Das Toggenburg und einzelne Rheintaler Gemeinden wiesen rückläufige Erträge auf. Friedauer orientierte die Synode zudem davon, dass er im kommenden Jahr nicht mehr für eine vierte Amtszeit im Ressort Finanzen zur Verfügung stehe.
Pfarrerin Christina Nutt, die Präsidentin der Kirchenboten-Kommission, teilte mit, dass die kantonsweit verteilte kirchliche Monatszeitung ab September auch im Internet publiziert werde. Nicht nur auf sämtliche Gemeindebünde könne damit künftig zugegriffen werden, sondern auch auf ältere Nummern bis in die fünfziger Jahre zurück. Zudem erarbeite die Kommission Vorschläge, den Kirchenboten jugendfreundlicher zu gestalten, um vermehrt die jüngere Leserschaft anzusprechen. Die Rechnungsführung werde ab 2006 auf die Zentralkasse übertragen.
Im Blick auf die vom Kanton propagierte Unterrichtssprache Hochdeutsch, plädierte Kirchenrat Martin Schmid auf Anfrage für pragmatische Lösungen. Doch im Grundsatz solle man den schulischen Vorgaben folgen, warb er. Schliesslich lege man kirchlicherseits immer grossen Wert darauf, Religion als ordentliches Unterrichtsfach zu begreifen. Die Bettagskollekte bestimmte die Synode für die Stiftung Sonneblick in Walzenhausen, die Zwinglikollekte für die Stiftung Ferienheim La Punt im Engadin. |
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Reinhold Meier im Auftrag kid; Arbeitsstelle Kommunikation,
28.06.2005 |
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Übersicht im Bereich: Arbeitsstelle Kommunikation,
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