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User heute: 358 Seit 2.4.06: 1284489 User online: 12 Statistik
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Tagung der St. Galler Synode in Walenstadt

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Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen hält ihre Sommersitzung am Montag, 27. Juni 2005 in Walenstadt ab. Die 180 Mitglieder werden sich vorab mit der Revision des Finanzausgleichs und mit der Neuregelung des Dienstverhältnisses von Pfarrpersonen befassen. |
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Weil sich die vor neun Jahren beschlossene Regelung von Amtsdauer und Bestätigungswahl von Pfarrpersonen nicht vollends bewährt hat und sie überdies mit der neuen Ausgestaltung des Finanzausgleichs nicht kompatibel ist, bringt der Kirchenrat jetzt eine Vorlage zur Neugestaltung des Dienstverhältnisses von Pfarrpersonen. Anstelle einer vierjährigen Amtszeit (mit der Möglichkeit einer Bestätigungswahl an der Urne) soll künftig durch die Kirchgemeindeversammlung eine Wahl auf unbestimmte Dauer erfolgen. Die nun vorgeschlagene Lösung hatte in einer breiten Vernehmlassung bei Kirchenvorsteherschaften, Synodalen, Pfarrkapiteln, Berufsverbänden und weiteren Gruppierungen am meisten Zustimmung gefunden. Sie sieht einerseits eine Wahl auf unbestimmte Zeit durch die Kirchgemeindeversammlung und andererseits Beschlüsse über eine angestrebte Auflösung des Dienstverhältnisses oder andere wichtige Veränderungen in der Kompetenz der Kirchenvorsteherschaft vor, jedoch mit der Möglichkeit für die Pfarrperson, die Sache der Kirchgemeindeversammlung vorlegen zu lassen, wo sie in geheimer Abstimmung zu erledigen ist. Der Kirchenrat ist überzeugt, dass die der Synode vorgelegte Neuregelung des Pfarrdienstverhältnisses in hohem Masse die heute notwendige Flexibilität mit bewährten theologischen und kirchenrechtlichen Prinzipien verbindet.
Finanzausgleich
Nach gründlicher Vorbereitung sowohl durch den Kirchenrat als auch durch eine von Robert Dubacher, Grabs-Gams, präsidierte vorberatende Synodalkommission kann das Kirchenparlament in erster Lesung nun auch die Revision des Reglements über den Finanzausgleich beraten. Künftig wird nicht mehr zwischen dem direkten und dem indirekten Finanzausgleich unterschieden, dafür werden vier Beitragsarten eingeführt: Beiträge an Kirchgemeinden mit ungenügenden Steuereinnahmen, Beiträge an Amortisationslasten, Zinsen und Unterhalt, Sonderbeiträge an Kirchgemeinden und schliesslich Leistungen an gemeindeübergreifende Aufgaben. Zum Ausgleich von Schwankungen soll der Stand des Finanzausgleichsfonds auf minimal dem anderthalbfachen Betrag der im Vorjahr ausbezahlten Beiträge gehalten werden. Kirchgemeinden, die durch aufgelaufene Defizite eine Unterbilanz ausweisen, sollen einmalig mit einem Sanierungsbeitrag aus dem Finanzausgleichsfonds unterstützt werden. Um diese Frage prüfen und zur Abstimmung bringen zu können, möchte sich der Kirchenrat durch die Synode einen Auftrag erteilen lassen.
Die vorberatende Synodalkommission ist überzeugt, dass der Vorschlag der momentanen finanziellen Situation angepasst ist und die im Ausgleich stehenden Kirchgemeinden namentlich auch im ländlichen Raum weiterhin wirksam stützen kann. Das neue Reglement biete Freiraum für eine fliessende Anpassung an sich laufend verändernde Finanzverhältnisse und eine allfällig nötige Überbrückung bei rückläufigen Steuereinnahmen.
Öffentlich
Sowohl zum Gottesdienst als auch zu den Verhandlungen sind alle Interessierten eingeladen. Im Synodalgottesdienst um 9 Uhr in der Evangelischen Kirche predigt Pfarrerin Verena Schlatter, Ganterschwil. Die Verhandlungen im Hotel Post Walenstadt leitet Synodalpräsident Pfr. Dr. Frank Jehle, St. Gallen. Sie beginnen um 10.15 Uhr. |
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Hans Ruedi Fischer (fis); Arbeitsstelle Kommunikation,
13.06.2005 |
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Weiterführende Infos als Dateidownload:
Weitere Geschäfte der Synode |
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Übersicht im Bereich: Arbeitsstelle Kommunikation,
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